Ich bin schwanger – eine Checkliste für werdende Eltern

Sie erwarten ein Kind: Herzlichen Glückwunsch! Das ist eine aufregende Zeit, in der Sie einige Dinge beachten sollten. Wir haben Ihnen eine kurze Checkliste mit den Dingen zusammengestellt, die wir für wichtig erachten. Diese Checkliste richtet sich vornehmlich an Beschäftigte, Studierende informieren sich über das Informationsportal für Studierende mit Kind.

Hier finden Sie die entsprechenden Informationen, auch zu anderen relevanten Themen: http://www.kidsgo.de

Eine Meldepflicht besteht nicht. Es ist dennoch sinnvoll die Universität über die Schwangerschaft zu informieren, damit diese Sorge dafür tragen kann, dass die ihr auferlegten gesetzlichen Pflichten des Mutterschutzes erfüllt werden. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich neben dem FamilienService an den Betriebsärztlichen Dienst.
Wo: Beschäftigte bei Ihrer Personalsachbearbeiter*in, Promovierende ohne Arbeitsvertag mit der Universität melden ihr Schwangerschaft in der Studienzentrale: (schematischer Ablauf des Meldeverfahrens)

Im Falle einer finanziellen Notlage kann ein Antrag auf Unterstützung aus der Bundesstiftung „Familie in Not“ gestellt werden.
Wann: Der Antrag muss vor der Geburt gestellt werden (ab der 12. Schwangerschaftswoche).
Wo: Beratungsstellen z.B. Caritas, Profamilia oder Stadt Göttingen - Fachbereich Jugend.
Günstig bekommen Sie Ihre Babyausstattung auf Flohmärkten, die Sie über die Plattform Kidsgo aber auch über Soziale Medien finden.

Die Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages (nach WissZeitVG § 2 Abs.1) verlängert sich im Einverständnis mit der wissenschaftlichen Mitarbeiter*in um Zeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit und um Zeiten des Mutterschutzes (§ 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WissZeitVG). Die Verlängerung erfolgt in dem Umfang, in dem während dieser Zeiten eine Erwerbstätigkeit nicht erfolgt ist. Sie wird nicht auf die Höchstbefristungsdauer angerechnet. Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag zur Verlängerung Ihres Vertrages.
Wo: Bei der für Sie zuständigen Personalsachbearbeiter*in

Es besteht leider kein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung des Arbeitsvertrages um die Zeiten des Mutterschutzes bzw. Elternzeit.

Es besteht bereits vor der Geburt des Kindes die Möglichkeit eine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge zu unterzeichnen.
Wo: Stadt Göttingen, Fachbereich Jugend, Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen

Sie benötigen diese Bescheinigung für den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse und zur Vorlage in der Personalabteilung für die Festsetzung der Mutterschutzfrist.
Wann: Frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.
Wo: Bei Ihrem/Ihrer Frauenärzt*in

Wo: Bei Pflichtversicherten bei der Krankenkasse, bei Nicht-Pflichtversicherten beim Bundesversicherungsamt
Wichtig: Promovierende haben nicht zwingend Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Diese Lohnersatzleistung setzt eine Beschäftigung, die durch den Mutterschutz unterbrochen wird, voraus.

Entscheiden Sie über welchen Elternteil Ihr Kind krankenversichert werden soll und nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.

Wann: Sie sind verpflichtet, Ihr Baby innerhalb einer Woche anzumelden, sofern die Geburtsklink oder Ihre Hebamme das nicht für Sie erledigt. Sie benötigen: Die Geburtsbescheinigung und die Erklärung über Vor- und Nachnamen des Kindes, Mutterpass, Ehepaare das Stammbuch bzw. Heiratsurkunde und Nichtverheiratete die Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters sowie die Vaterschaftsanerkennung.
Wo: Standesamt Göttingen, Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen
Wird das Kind über die Geburtsklinik angemeldet, bekommen Sie auch die Geburtsurkunde vor Ort, bei ambulanten Geburten wird Ihnen die Geburtsurkunde in der Regel postalisch zugestellt.

Wann: Spätestens 7 Wochen vor Inanspruchnahme, wenn die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist genommen werden soll, ansonsten spätestens 8 Wochen vor Beginn. Wird die Anmeldefrist von 7 Wochen nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend. Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten; das Gehalt wird bei der Berechnung des Elterngeldes angerechnet.
Wo: Bei der für Sie zuständigen Personalsachbearbeiter*in. Das entsprechende Antragsformular finden Sie im Mitarbeiter*innenportal.

Als Alleinerziehende*r haben Sie sowohl einen Anspruch auf Kindesunterhalt als auch auf Betreuungsunterhalt. Der Kindesunterhalt wird über die Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Der Betreuungsunterhalt sind 3/7 des verteilungsfähigen Differenzeinkommens beider Eltern. Ist der andere Elternteil nicht leistungsfähig können Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen.
Wann: Unmittelbar nach der Geburt.
Wo: Neues Rathaus, Abt. Beistandschaft/Unterhaltsvorschuss, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen. Dort wird der Kindesunterhalt kostenlos für Sie berechnet und Sie können ggf. Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Betreuungsunterhalt kann von einem Anwalt für Familienrecht berechnet und eingefordert werden.

Wann: Spätestens drei Monate nach der Entbindung
Wo: Neues Rathaus, Elterngeldstelle, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen. Nähere Informationen finden Siehier.

Wann: Unmittelbar nach der Geburt.
Wo: Bei der Bundesagentur für Arbeit

Wenn Sie planen, Ihr Kind später in eine Kindertageseinrichtung unterzubringen, sollten Sie das Kind so früh wie möglich anmelden. Anmeldeformulare werden hier bereitgestellt:


Da jetzt eine Person im Haushalt dazugekommen ist, kann es sein, dass Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Im Internet finden Sie kostenlose Wohngeldrechner, mit denen Sie einen Anspruch grob prüfen können. Das Antragsformular und die Öffnungszeiten der Wohngeldstelle finden Sie hier.