Studienbüro /Prüfungsamt der Juristischen Fakultät
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500 Euro

Ansprechpartner für die Verwendung von Studienbeiträgen
Dr. Georg Lemmer

Kontakt:
Raum 0.171, Juridicum
Platz der Göttinger Sieben 6
37073 Göttingen
Tel.: +49 (0)551/39-7366
Fax: +49 (0)551/39-7361
Kontaktformular





Die Antragsfrist für Anträge auf Verwendung dezentraler Studienbeiträge, die in der Sitzung der Studienkommission am 18.04.2012 behandelt werden sollen, endet am Mittwoch, dem 04.04.2011



rechtliche Grundlagen



Formulare



Best practise-Beispiele

Verbesserung von Studium und Lehre durch Studienbeiträge


Seit dem Sommersemester 2007 zahlen alle Studierenden Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester. Der Universität stehen jährlich etwa 14 Millionen Euro für die Verbesserung von Studium und Lehre zusätzlich zu Verfügung. Diese Beiträge werden zur Hälfte für zentrale Projekte verwendet. Die andere Hälfte geht direkt an die Fakultäten. Der Fakultät Juristischen Fakultät stehen im Jahr ca. 675.000 Euro zur Verfügung.

graphische Darstellung der Einnahmen und Verwendung der dezentralen Studienbeiträge seit SS 2007


Studierende bestimmen mit

Die Juristische Fakultät setzt die ihr zugewiesenen Studienbeitragsmitteln entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausschließlich zur Verbesserung der Lehrqualität und der studiengangsbezogenen Studienbedingungen ein.

Studierende bestimmen gleichberechtigt mit, wofür die zusätzlichen Einnahmen genutzt werden. Die Studienkommissionen, die Vorschläge über den Einsatz der Mittel an die Fakultätsräte unterbreiten, sind daher zur Hälfte mit studentischen Vertretern besetzt.

Die Beplanung für das jeweilige Kalenderjahr erfolgt auf Vorschlag bzw. nach Beratung der Studienkommission und der Haushalts- und Planungskommission durch den Fakultätsrat. Daneben sind regelmäßig Einzelanträge möglich, die ebenfalls nach Beratung durch die Studienkommission und die Haushalts- und Planungskommission vom Fakultätsrat beschieden werden.

Für den Einsatz von Studienbeitragsmittel für Exkursionen und Vorträge hat die Fakultät auf der Grundlage eines Vorschlags der Studierenden in der Studienkommission eigene Verwendungsregeln und ein eigenes Verfahren entwickelt, welches in einer entsprechenden Verwendungsrichtlinie mit Durchführungsregelung schriftlich niedergelegt ist. Ansprechpartner für Fragen zu den Studienbeitragsmitteln ist der Fakultätsreferent Dr. Georg Lemmer.
Die Fakultät ist bemüht, die Mittel in dem jeweiligen Haushaltsjahr abfließen zu lassen, in welchem sie zugewiesen werden. Mit einem durchschnittlichen Mittelabfluss von ca. 90 % gelingt ihr dies auch weitestgehend.

Ideen und Vorschläge für neue Maßnahmen

Vorschläge zur Verwendung von Studienbeiträgen kann jedes Fakultätsmitglied (Studierende, Lehrende, Verwaltungsmitarbeiter) einreichen. Benutzen Sie dafür bitte die nebenstehenden Formulare und schicken Sie sie per E-Mail an die jeweiligen Ansprechpartner für die Verwendung von Studienbeiträgen. Sie können sich auch direkt an die jeweiligen Ansprechpartner wenden. Studierende können Vorschläge auch der Fachschaft mitteilen, die diese dann einreichen kann.

Verwendung der Studienbeitragsmittel 2010

Die Fakultät hat die im Haushaltsjahr 2010 zugewiesenen Studienbeitragsmittel wie aus der nachfolgenden Aufstellung ersichtlich eingesetzt. Dabei beinhaltet die Aufstellung alle Projekte, also auch solche die über einen längeren Zeitraum laufen und noch nicht abgeschlossen sind.

Verbesserung der Ausstattung und des Serviceangebots der Bibliotheken der Fakultät: 365.000 EUR

darunter Anschaffung von Studienliteratur: ca. 148.000 EUR
darunter Verlängerung der Öffnungszeiten der Bibliotheken: ca. 115.000 EUR
darunter Aufbau eines Selbstverbuchungssystems: ca. 11.000 EUR

Verbesserung des Angebots des Studienbüros: ca. 60.000 EUR
(Ausweitung der Öffnungszeiten, Erstellung von Informationsmaterial, Projekt zur flächendeckenden Beratung)

Verbesserung des Serviceangebots des Computerzentrums der Fakultät: ca. 25.000 EUR

Verbesserung der Lehre: ca. 315.000 EUR
darunter für zusätzliche Begleitkollegs: ca. 93.000 EUR
darunter zusätzliche Lehraufträge: ca. 21.000 EUR
darunter Verbesserung der Korrekturleistungen: ca. 28.000 EUR
darunter Exkursionen: ca. 8.000 EUR