Wer kann die Förderung beantragen?

Für die Antragstellung füllen Sie bitte das Formular aus, das Sie auf der rechten Seite finden.

Die Gleichstellungsbeauftragte berät Sie gern bzgl. der Antragstellung und der Fördermöglichkeiten.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Mitglieder der Fakultät für sich und für andere Mitglieder oder Veranstaltungen der Fakultät.
  • Studierende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • Professor*innen
  • MTV-Beschäftigte

  • Ziele

  • Gezielte Förderung weiblicher wissenschaftlicher Nachwuchskräfte in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind oder ein generelles Gleichstellungsdefizit vorhanden ist.

  • Unterstützung von Netzwerkbildung und Kontaktpflege, sofern der Schwerpunkt auf Gleichstellung und/ oder genderrelevanten Themen liegt.

  • Vereinbarkeit von Familie und Studium/ Beruf.


  • Was wird gefördert?

  • Kinderbetreuung durch geschultes Personal der Tagespflegebörse bei Veranstaltungen der Fakultät / einmalige Betreuungskosten bei studienrelevanten Veranstaltungen.

  • Hilfskräfte für studierende Eltern in der Studienabschlussphase für unterstützende Aufgaben.

  • Reise- und Übernachtungskosten für externe Referent*innen.

  • Honorare bei Veranstaltungen mit gleichstellungs- und genderrelevanten Themen.

  • Workshops für MTV-Angehörige zu gleichstellungs- und genderrelevanten Themen.

  • Einmalige Zuschüsse im Rahmen der Weiterqualifikation von Frauen bei besonderen Untersützungsbedarfen (bitte mit fachspezifischer Begründung).


  • Von der Förderung ausgeschlossen:

  • Einstellung und Einladung von Frauen per se,

  • Reisekostenbeihilfen und Tagungsbeiträge für auswärtige Veranstaltungen,

  • Verpflegungskosten,

  • reguläre und dauerhafte Kita-Gebühren.


  • Wann kann ich die Förderung beantragen?

    Sie können die Förderung jederzeit beantragen, jedoch mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme.