Institut für Öffentliches Recht


Das Institut für Öffentliches Recht bündelt die Forschungen zum Öffentlichen Recht an der Juristischen Fakultät und deckt es in seiner Breite ab:

  • Staatsrecht,
  • Verwaltungsrecht,
  • sowie die Bezüge dieser Rechtsgebiete zum internationalen Recht.

Dabei ist das Institut in vier Abteilungen gegliedert, die den jeweiligen Forschungsschwerpunkten der den Abteilungen zugeordneten Lehrstühlen entsprechen. 

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zum Institut. Detaillierte Angaben zur Arbeit im Institut für Öffentliches Recht in den Jahren 2019 und 2020 finden Sie zudem in unserem ersten Rechenschaftsbericht.