Eine der Einstellungsvoraussetzungen zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes für den höheren Forstdienst (Referendariat) ist die Berechtigung zur Erlangung des ersten Jahresjagdscheines. Diese Eingangsvoraussetzung gilt für alle Bundesländer. Um den Jagdschein zu erlangen, gibt es für die Studierenden drei Möglichkeiten:
1. Ablegen der Jägerprüfung bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Landratsamt/Landkreis
2. Ablegen der Jägerprüfung bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises Göttingen
3. Belegen des Wahlpflichtfaches Jagdtechnik. Der erste Jahresjagdschein kann mit dem Bachelorzeugnis in Verbindung mit dem Zeugnis über die Prüfung in Jagdtechnik gelöst werden.
Die Veranstaltung Jagdtechnik wird im Bachelorstudium angeboten. Es gliedert sich im 4. Semester in den theoretischen Teil und den praktischen Teil der Schießausbildung, die als Blockveranstaltungen am Ende des 4. Semesters vierwöchig in der vorlesungsfreien Zeit angeboten werden. Das Fach Jagdtechnik ist bestanden, wenn folgende Studienleistungen erfolgreich absolviert sind:
Die „Revierprüfung“ besteht aus den Studienleistungen „Waffenhandhabung ...“ und „Behandlung erlegten Wildes ...“. Beide Studienleistungen werden in einem theoretischen und einem praktischen Teil geprüft.
Die Bedingungen für das Jagdliche Schießen:
Kugeldisziplinen:
Schrotdisziplin:
Die einzelnen Prüfungsteile können unabhängig voneinander abgeleistet werden. Eine Druckversion der Prüfungsanforderungen finden Sie hier im pdf-Format.
Für die Veranstaltung Jagdtechnik entstehen für die Studierenden Gebühren in Höhe von derzeit 100 EUR. Zusätzlich der muss Munitionsverbrauch selbst getragen werden. Diese Kosten liegen erfahrungsgemäß zwischen 150,- und 250,- Euro
Für die Veranstaltung Jagdtechnik können keine Credits im Rahmen des Studiums angerechnet werden.
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und Waldökologie
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