Kinderbetreuung während Dienstreisen und Qualifizierungsmaßnahmen

Die Universität Göttingen unterstützt Kinderbetreuung auf Dienstreisen und Qualifizierungsmaßnahmen. In diesem Rahmen werden Reise- und Unterbringungskosten des Kindes und einer Betreuungsperson, die während einer Tagung anfallen, bezuschusst. Die Betreuungsperson kann die Partnerin/der Partner, eine Tagespflegeperson oder ein Babysitter sein.


Zielgruppe:

  • Mitglieder und Angehörige der Universität (nachweisbar durch einen Universitätsausweis bzw. eine Gästekarte), ausgenommen Studierende;
  • Mitglieder und Angehörige des Göttingen Campus bzw. anderer Wissenschaftsinstitutionen, die Mitglieder oder Angehörige von Einrichtungen (z.B. Exzellenzcluster) oder Verbünden (z.B. Sonderforschungsbereich, Graduiertenkolleg, Forschergruppe) der Universität sind. Die Maßnahmen müssen aus DFG-Mitteln finanziert werden.


Der Zuschuss beträgt max. 500 € pro Jahr und kann unter einer der untenstehenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:

  • Es besteht die Notwendigkeit, das Kind mit auf eine Dienstreise zu nehmen.
  • Es besteht die Notwendigkeit, das Kind und eine Betreuungsperson mit auf eine Dienstreise zu nehmen.
  • Es besteht die Notwendigkeit, das Kind durch eine zusätzliche Betreuungsperson betreuen zu lassen. Die Abwesenheitszeit durch die Dienstreise geht über die Öffnungszeit der Betreuungseinrichtung oder Schule hinaus.


Das Antragsformular muss vor der Reise mit den folgenden Informationen beim FamilienService eingereicht werden:

  • Begründung der/des Vorgesetzten über die Notwendigkeit der Maßnahme und Bestätigung des dienstlichen Interesses.
    Nichtbeschäftigte (Stipendiat/innen, Fellows, Volontärinnen/Volontären, Praktikant/innen) benötigen die Bestätigung durch die Betreuerin/den Betreuer, dass die Maßnahme mit der wissenschaftlichen Betätigung der Antragstellerin/des Antragstellers zusammenhängt.
  • Kostenvoranschlag
  • Programm bzw. der Einladung zur Veranstaltung


Die Abrechnung erfolgt rückwirkend nach Vorlage der Belege für die tatsächlich angefallenen Kosten. Bei Beschäftigten bzw. Beamtinnen/Beamten der Universität erfolgt die Auszahlung auf Veranlassung der Personalabteilung steuerpflichtig zusammen mit dem Gehalt, bei allen anderen Mitgliedern und Angehörigen der Universität erfolgt die Auszahlung durch den FamilienService.


Antragsformular auf einen finanziellen Zuschuss zu Kinderbertreuungskosten bei Dienstreisen oder Qualifizierungsmaßnahmen