Krankenversicherung
Zur Immatrikulation und bei der Rückmeldung benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer zuständigen Krankenkasse darüber, ob Sie als Student(in) pflichtversichert sind und die beitragsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt haben oder nicht als Student(in) pflichtversichert sind oder von der Versicherungspflicht als Student(in) befreit sind. Die Versicherungsbescheinigung stellt Ihnen entweder die Krankenkasse aus, bei der Sie (gesetzlich) versichert sind oder diejenige, welche die Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen hat. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den Krankenkassen, die hierzu auch ein Merkblatt erstellt haben. Eine Einschreibung, Rückmeldung oder Beurlaubung kann ohne diese Bescheinigung der Krankenkasse nicht erfolgen!


Unfallversicherung
Jede Studentin/jeder Student ist gegen Hochschulunfälle gesetzlich versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule stehen. Versichert sind hiernach z.B. Teilnahme an den Vorlesungen und sonstigen Hochschulveranstaltungen (Reisen, Besichtigungen etc.) sowie Arbeits- und Wegeunfälle. Der Unfall ist binnen 3 Tagen beim Studentensekretariat anzuzeigen. Für die Meldung des Unfalls ist ein einheitlicher Vordruck als Unfallanzeige zu verwenden. Die Vordrucke erhalten Sie im Studentensekretariat

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