Möglichkeiten zur Notenverbesserung im Mono Bachelor


Im Geltungsbereich der Bachelor Rahmenprüfungs- und Studienordnung können bis zu vier Modulprüfungen zu Pflicht- oder Wahlpflichtmodulen aus dem Angebot der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät je einmal zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden, wenn sie im 1. Versuch bereits bestanden wurden.

Es handelt sich um

a) bis zu zwei Modulprüfungen zu Modulen des 1. Studienabschnitts (Orientierungsphase) sowie
b) bis zu zwei Modulprüfungen zu Modulen des 2. Studienabschnitts.

Die Übertragung der Wiederholungsmöglichkeiten eines Studienabschnitts in einen anderen Studienabschnitt ist ausgeschlossen.

Wiederholungsprüfungen zur Notenverbesserung können nur für innerhalb der ersten vier Fachsemester im ersten Versuch bestandene Modulprüfungen in Anspruch genommen werden; durch die Wiederholung kann keine Verschlechterung der Note eintreten.

Eine Wiederholung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des erstmaligen Bestehens erfolgen.