Magisterabschlussprüfung


Zulassung

Die Zulassung zur Magisterabschlussprüfung („Fakultätsexamen“) kann
• bis zum 15. November (Prüfungsbeginn im Wintersemester [i.d.R. Mitte Februar])
bzw.
• bis zum 15. Mai (Prüfungsbeginn im Sommersemester [i.d.R. Mitte August])
beantragt werden.

Das entsprechende Formular und die Vordrucke für die sog. Prüfereinverständniserklärungen werden vom Prüfungsamt (Daniela Barton) auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für die Zulassung sind (vgl. PStO § 12):

a) Nachweis der erfolgreichen Absolvierung des Grund- und Hauptstudiums (mindestens 240 C) inkl. des Nachweises, dass in jedem der Fächer AT, NT, KG und ST mindestens eine Hausarbeit (Pro- bzw. Hauptseminararbeit) erfolgreich absolviert wurde, sowie des Nachweises der bestandenen Zwischenprüfung;

b) Nachweise über die erfolgreiche Absolvierung der erforderlichen Prüfungen in den drei alten Sprachen (Hebräisch, Griechisch, Latein);

c) Nachweis einer Pflichtstudienberatung nach der Zwischenprüfung;

d) die von Prüfungsberechtigten unterzeichneten Themenvorschläge für Spezialgebiete der mündlichen Abschlussprüfungen;

e) der von einem bzw. einer prüfungsberechtigten Betreuer/in unterzeichnete Vorschlag für das Themengebiet der schriftlichen Abschlussarbeit;

f) eine Erklärung, dass es nicht der Fall ist, dass die Magisterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung in demselben oder einem vergleichbaren Studiengang an einer Hochschule im In- oder Ausland oder vor einer Prüfungskommission einer Gliedkirche der EKD endgültig nicht bestanden wurde oder als nicht bestanden gilt, sowie eine Erklärung über frühere entsprechende Prüfungsverfahren und gegebenenfalls Nachweise über die darin erzielten Ergebnisse,

g) der Nachweis (in der Regel durch eine pfarramtliche Bescheinigung) der Angehörigkeit zu einer evangelischen Kirche;

h) Nachweise über die Anfertigung einer Predigtarbeit und eines Unterrichtsentwurfs sowie über eine im Hauptstudium angefertigte praktisch-theologische Ausarbeitung, sofern die Module Mag.Theol.107 und Mag.Theol.207a nicht an der Universität Göttingen erfolgreich absolviert wurden.

Die Vorschläge nach den Buchstaben d) und e) sind entbehrlich, wenn die/der Studierende versichert, keine Betreuenden gefunden zu haben. In diesem Fall bestellt die Prüfungskommission Betreuende und legt die Themen der mündlichen Abschlussprüfungen sowie der der schriftlichen Abschlussarbeit fest.

Die Vorschläge nach Buchstabe e) sind ferner entbehrlich, wenn die Absicht erklärt wird, sie erst nach Absolvierung der Abschlussklausuren und mündlichen Abschlussprüfungen vorzulegen.

Quellen/Sekundärliteratur für die Spezialgebiete der mündlichen Prüfungen

Die Kandidat:innen können sich mit den für die mündlichen Prüfungen vorgeschlagenen Prüfer:innen auf Literatur verständigen, die (neben den in den exegetischen Fächern vereinbarten Textkorpora) für die Prüfungsvorbereitung nützlich ist. Dafür sind die – spätestens am Vortag der ersten Examensklausur im Prüfungsamt einzureichenden – Beiblätter zu benutzen, die zusammen mit dem Formular auf Zulassung zur Magisterabschlussprüfung ausgehändigt werden, aber auch von dieser Webseite heruntergeladen werden können.

Prüfungsteile

Die sich über zwei Semester erstreckende Abschlussprüfung selbst besteht aus vier Klausuren, fünf mündlichen Prüfungen (AT, NT, KG, ST, PT) und der schriftlichen Abschlussarbeit. Diese wird in dem Fach abgefasst, das (nach eigener Wahl) in den Klausuren unberücksichtigt geblieben ist. Die Klausuren dauern jeweils 240 Minuten, die mündlichen Prüfungen umfassen 20 (KG, PT), 25 (AT, NT) bzw. 30 oder (Immatrikulation ab WS 2022/23) 40 Minuten (ST). Die Bearbeitungszeit der schriftlichen Abschlussarbeit beträgt zwölf Wochen.

Durch die schriftlichen und mündlichen Prüfungen, aus denen sich die Magisterabschlussprüfung zusammensetzt, werden die Module der Integrations- und Examensphase abgeschlossen.

Erste theologische Prüfung

Wenn Sie statt der Magisterabschlussprüfung die Erste theologische Prüfung absolvieren möchten, wenden sich bitte an das Prüfungsamt Ihrer Landeskirche.

Nach dem Bestehen der Ersten theologischen Prüfung können Absolvent:innen, die zuletzt im Göttinger Studiengang Magister Theologiae eingeschrieben waren, beim Prüfungsamt der Theologischen Fakultät einen Antrag auf Nachmagistrierung stellen.