Martin Ertelt
Masterbewerbung und Modulpakete
Oeconomicum, Raum 1.112
Tel.: +49 (0)551/39-26540

Annegret Schallmann
Studienberatung
Oeconomicum, Raum 1.116
Tel.: +49 (0)551/39-27159

Masterbewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Masterstudium an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Göttingen interessieren. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren.

Bitte beachten Sie, dass Einschätzungen zu Masterzulassungen in Einzelfällen vorab und außerhalb des regulären Bewerbungsverfahrens nicht möglich sind. Das Bewerbungsverfahren dient dazu, dass die Auswahlkommission anhand Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen prüfen und entscheiden kann, welche Leistungen fachlich einschlägig sind und ob eine Zulassung (ggf. unter Auflagen) möglich ist oder nicht. Wir bitte Sie daher um eine vollständige Bewerbung zum jeweiligen Bewerbungszeitpunkt, wobei jede Bewerbungsrunde eine erneute Registrierung und den Upload aller Bewerbungsunterlagen unter der jeweils aktuellen Registrierungsnummer erfordert. Registrierungsnummern aus vorherigen Bewerbungsrunden sind ungültig.

Beachten Sie bitte unbedingt auch die ausführlichen FAQ, die Ihnen vorab sehr viele der regelmäßig gestellten Fragen zu einer Masterbewerbung beantworten können, bevor Sie uns gerne für Rück- und Anschlussfragen kontaktieren können. Alle Anfragen zu Bewerbungen für Masterstudiengänge oder Modulpakete an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät richten Sie bitte an die folgende E-Mailadresse: masterbewerbung@sowi.uni-goettingen.de.



Für die deutschsprachigen Masterstudiengänge
„Arbeit in Betrieb und Gesellschaft“,
„Erziehungswissenschaft" (bis SoSe 2024) / "Erziehung, Bildung und Ungleichheit" (ab WiSe 2024/25),
„Ethnologie“,
„Geschlechterforschung“,
„Politikwissenschaft: Nationalstaat und Globalisierung“,
„Sozialwissenschaftliche Diversitätsforschung“,
„Soziologie“ und
„Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Prävention, Rehabilitation und psychosoziale Gesundheit“
gelten folgende Fristen:

- Sommersemester 2024: 06.10.2023 bis zum 15.11.2023 (Ausschlussfrist).
Ein anschließendes Losverfahren findet voraussichtlich vom 01.04. bis zum 05.04.2024 statt.
- Wintersemester 2024/25: 06.04.2024 bis zum 15.05.2024 (Ausschlussfrist).
Ein anschließendes Losverfahren findet voraussichtlich vom 01.10. bis zum 05.10.2024 statt.

Für den englischsprachigen Masterstudiengang „Modern Indian Studies“ (Studienbeginn nur zum Wintersemester) gelten folgende Fristen:
Wintersemester 2024/25 für
- Nicht-EU-Bewerber*innen bereits im Vorjahr vom 06.10.2023 bis zum 15.11.2023 (Ausschlussfrist).

Nicht-EU-Bewerber*innen sind ausländische Staatsangehörige und Staatenlose mit einem anerkannten Vorbildungsnachweis, die
- weder nach Rechtsvorschriften Deutschen gleichgestellt
- noch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- noch Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.
Dies gilt nicht für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die Ihren Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben.


- Bewerber*innen aus der EU vom 06.04.2024 bis zum 15.05.2024 (Ausschlussfrist).
Ein anschließendes Losverfahren findet voraussichtlich vom 01.10. bis zum 05.10.2024 statt.


Die Bewerbung erfolgt online durch eine Registrierung sowie das Eintragen Ihrer vollständigen Daten in das Masterbewerbungsportal (Link zum Portal siehe unten) und durch das Hochladen aller erforderlichen schriftlichen Unterlagen in einem Uploadportal. Jede Bewerbungsrunde erfordert eine erneute Registrierung und den Upload aller Bewerbungsunterlagen unter der jeweils aktuellen Registrierungsnummer. Registrierungsnummern aus vorherigen Bewerbungsrunden sind ungültig.

Die Vorgehensweise für eine Bewerbung in einzelnen Schritten (diese gilt analog für das Losverfahren) finden Sie hier in einer Übersicht zusammengefasst als PDF-Download: Schritte und Hinweise für das MA-Bewerbungsverfahren (PDF).
Beachten Sie bitte auch die FAQ.


Bewerbungen, die nicht vollständig (inklusive aller Pflichtdokumente mit den erforderlichen Angaben der Creditsumme und einer Gesamtnote bzw. vorläufigen Gesamtdurchschnittsnote), form- oder fristgerecht hochgeladen werden, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Durch eine große Anzahl an Bewerbungen nimmt die Bearbeitung ggf. einige Zeit in Anspruch. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab, wann die Bescheide versendet werden. Wir bemühen uns Ihnen so schnell wie möglich eine Rückmeldung zu geben.


Nachrückverfahren:
Sollten Sie einen Bescheid mit der Option auf einen Nachrückplatz erhalten, dann melden wir uns bei Ihnen, sobald für Sie eine Nachrückoption besteht. Bitte sehen Sie von einzelnen Rückfragen zum Stand eines Nachrückverfahrens ab.

Losverfahren:
Sollte es zu Beginn eines Semesters noch freie Studienplätze geben, so kann eine nachträgliche Bewerbung im Losverfahren vorgenommen werden. Ob freie Studienplätze zur Verfügung stehen werden entscheidet sich immer erst zu Beginn des jeweiligen Bewerbungszeitraums für das Losverfahren. Die Bewerbung erfolgt analog zum regulären Bewerbungsverfahren und ist nur im jeweiligen Bewerbungszeitrum möglich. Für das Losverfahren ist eine vollständige neue Registrierung sowie Bewerbung im Masterportal und ein Upload aller erforderlichen Unterlagen unter der neuen Registrierungsnummer erforderlich! Bitte beachten Sie, das im Losverfahren ggf. ausreichende Sprachkenntnisse für eine Zulassung nachgewiesen werden müssen und nicht nachgereicht werden können.



Grundsätzlich zugangsberechtigt sind alle Studierenden, die ein fachlich-einschlägiges Bachelor-Studium oder ein damit verwandtes Fach im Umfang von mindestens 180 Credits zu Beginn des Masterstudiums abgeschlossen haben.

Zum Bewerbungszeitpunkt (15.05./15.11.) müssen (ohne jegliche Ausnahme!) mindestens 150 Credits nachgewiesen werden. Bewerbungen mit weniger als 150 ausgewiesenen Credits können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der „fachlichen Einschlägigkeit“ (bitte durch Studieninhalte belegen) obliegt der Auswahlkommission des jeweiligen Faches. Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen der fachlichen Einschlägigkeit für eine Zulassung finden Sie auf den Seiten der entsprechenden Masterstudiengänge bzw. in der Übersicht der Zulassungsvoraussetzungen / fachliche Einschlägigkeit (PDF).

Wenn Sie an der Universität Göttingen studieren, können Sie den Nachweis zur Zugangsberechtigung durch eine Leistungsübersicht aus FlexNow erbringen. Sofern Sie sich von extern bewerben ist ein elektronischer erstellter und ausgedruckter Leistungsnachweis, der die erforderlichen Angaben enthält, ebenfalls ausreichend. Wenn ein Nachweis der erforderlichen Angaben zur Erfüllung der Zugangsberechtigung durch die Vorlage eines Abschlusszeugnisses oder in elektronischer erstellter Form nicht möglich ist, dann lassen Sie sich durch das für Sie zuständige Prüfungsamt bitte eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut ausstellen: "Frau/Herr X hat (bisher) 150 Credits mit der Gesamtnote ... erreicht."


Modulpakete (Kombinationen des Masterstudiengangs mit einem "Nebenfach" im Umfang von 36 ECTS) stehen für die Masterstudiengänge "Ethnologie", "Geschlechterforschung", "Politikwissenschaft: Nationalstaat und Globalisierung" sowie "Soziologie" zur Verfügung.
Keine Modulpakete sind für die Masterstudiengänge "Arbeit in Betrieb und Gesellschaft", "Erziehungswissenschaft", "Modern Indian Studies", "Sozialwissenschaftliche Diversitätsforschung" und "Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Prävention, Rehabilitation und psychosoziale Gesundheit" anwählbar.
Wenn Sie sich für ein Modulpaket entscheiden sollten, beachten Sie bitte alle Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten und Zugangsvoraussetzungen. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie hier: Modulpakete.


Die Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden anhand ihres Notendurchschnittes in eine Rangfolge gebracht. Die Rangfolge wird bis zur doppelten Anzahl an Studienplätzen fortgeführt. Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzung als Studienplätze vorhanden sind, so wird mit der doppelten Anzahl an Bewerbern/Studienplätzen ein Auswahlgespräch geführt.
Falls zu Beginn eines neuen Semesters noch Studienplätze frei sein sollten, so können Sie sich für das Losverfahren bewerben. Auch für das Losverfahren gelten die oben genannten Regelungen für die Zugangsberechtigung.


Detaillierte Hinweise zur Immatrikulation erhalten sie hier: Schritte zum Masterstudium nach der Zulassung.


Fragen, die Sie vorab über die FAQ nicht klären können, richten Sie gern unter der folgenden E-Mailadresse an das Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät: masterbewerbung@sowi.uni-goettingen.de


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MASTERBEWERBUNGS­PORTAL

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsportale nur im jeweiligen Bewerbungszeitraum (siehe oben auf dieser Website unter „Bewerbungsfristen und Vorgehensweise“) freigeschaltet sind und eine Bewerbung außerhalb der Bewerbungszeiträume nicht möglich ist!

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