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Nachweis ausreichender Englischkenntnisse

Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Ausreichende Englischkenntnisse sind mit standardisierten bzw. akkreditierten Zertifikaten wenigstens auf dem Niveau C1 oder höher nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) nachzuweisen. Als Nachweis dienen insbesondere:

a) UNIcert®: mind. Zertifikat UNIcert® III;
b) NULTE-Zertifikate: mind. Niveau C1;
c) Cambridge English Scale: mind. 180 Punkte;
d) „International English Language Testing System" (IELTS Academic): mind. Band 6.5;
e) „Test of English as a Foreign Language, internet-based test” (TOEFL iBT): mind. 93 Punkte;
f) Global Scale of English (Pearson Academic): mind. 76 Punkte.

Das erfolgreiche Absolvieren des Tests (a-f) darf nicht länger als drei Jahre vor dem Eingang des Zulassungsantrags liegen. Als Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache gelten auch ein mindestens einjähriger Studien- oder Berufsaufenthalt in einem Land, in dem Englisch die Amtssprache ist oder der erfolgreiche Abschluss eines mindestens zweijährigen englischsprachigen Studiengangs. Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache ist bei der Einschreibung für ein Wintersemester bis zum 30.09., bei Einschreibung für ein Sommersemester bis zum 31.03. gegenüber der Philosophischen Fakultät zu erbringen; der Nachweis ist Immatrikulationsvoraussetzung; eine bedingte Einschreibung findet nicht statt.