Ausschreibung Personalmobilität 2020/21 - Erasmus+ Key Action 103


Für wissenschaftsunterstützendes Personal der Universität Göttingen besteht die Möglichkeit sich auf eine EU-Mobilitätsförderung zu bewerben, um an einer geeigneten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme im europäischen Ausland (EU Staaten + assoziierte Länder: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) teilzunehmen.

Wer kann sich bewerben?
Die Erasmus+ Personalmobilität steht Mitarbeiter*innen aus folgenden Bereichen offen:

  • Allgemeine und technische Verwaltung
  • Bibliothekswesen
  • Finanzen und Personalwesen
  • Fort- und Weiterbildung
  • Gleichstellung und Familienservice
  • International Office
  • IT-Bereiche
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studienberatung
  • Werkstätten und Labore


Vorausgesetzt wird eine seit mind. 6 Monaten an der Universität bestehende Beschäftigung in Teilzeit (ab 19,9 h) oder Vollzeit. Eine Abstimmung mit der Führungskraft vor Einreichung der Bewerbung sollte erfolgt sein.

Was muss ich mitbringen?
Ein Mindestsprachniveau ist für die Teilnahme an nicht-deutschsprachigen Angeboten erforderlich. Empfohlen wird ein B1-Niveau in Englisch, ggf. sollte eine Auffrischung oder Fortbildung im Rahmen des Fort-und Weiterbildungsangebot wahrgenommen werden.

Was kann ich machen?

  • Teilnahme an einer inhaltlich passenden Staff Training Week (s. Staff Mobility Finder)
  • Sprachkurs
  • Individualmobilität, z. B. Besuch einer bestimmten Abteilung einer Universität
  • Tandemmobilität - d. h. gemeinsam mit einer weiteren mitarbeitenden Person gemeinsam an einem Austausch teilnehmen

    • zur fachlichen Ergänzung
    • zur sprachlichen Unterstützung
    • zur fachlichen und mobilen Unterstützung im Fall besonderer Bedürfnisse



Wie lange dauert bzw. wird eine Mobilität gefördert?
Die Mindestdauer beträgt 2 Arbeitstage. Gefördert können maximal 10 Arbeitstage; in begründeten Ausnahmefällen auch bis zu 15 Arbeitstage. Bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen kann auch der An- und ggf. Abreisetag gefördert werden.

In welchem Zeitraum kann die Mobilität stattfinden?
frühester Start ab 01.04.2021 in Abhängigkeit der weiteren Pandemieentwicklung – (zunächst) 31.01.2022

Verlängerung der Bewerbungsfrist:

  • 1. Ausschreibungsrunde 2020/21
    Ausschreibungsende: 15.02.2021
  • 2. Ausschreibungsrunde 2020/21
    Ausschreibungsbeginn: 01.05.2021
    Ausschreibungsende: 31.05.2021



Wann gibt es eine Informationsveranstaltung?
Am 27. Januar 2021 - mehr Informationen gibt es hier


Wo finde ich Bewerbungsunterlagen?
1. Onlineformular (Link steht zurzeit noch nicht zur Verfügung)

Welche Anforderung soll eine Bewerbung erfüllen?

  • persönliche Motivation (Bitte keine Standardphrasen verwenden)
  • Beschreibung des eigenen Aufgabenbereichs
  • Erwartungen an den Aufenthalt und Fazit (Mehrwert)
  • Nennung von einem bis drei Zielländer bzw. Einrichtungen mit kurzer Begründung
  • gewünschter Mobilitätszeitraum (Mindestangabe Monate)
  • Darlegung Sprachkenntnisse
  • Dauer der Beschäftigung an der Universität, welche Stationen



Welche Auswahlkriterien werden zugrunde gelegt?

  • Persönliche Motivation und zu erwartender Mehrwert
  • Fachliche Motivation und Mehrwert für die Einrichtung
  • Wahl der Gastinstitution (fachlich und/oder strategisch), Begründung und ggf. Angabe von Quellen, Links.
  • Erstmobilität vor Mehrfachmobilität
  • Interkulturelle Kompetenz und vorhandene Sprachkenntnisse (Englisch bzw. Arbeitssprache der Gasteinrichtung)



War meine Bewerbung erfolgreich?
Die Auswahlkommission informiert die Bewerber*innen spätestens zwei Wochen nach Ende der Ausschreibung über das Ergebnis und die nachfolgenden Schritte (Training Agreement, Dienstreiseantrag, Fördervereinbarung, Versicherung u.v.m.); s. auch Checkliste


Welche Leistungen darf ich erwarten?

  • 1. Einmalige Pauschale für Hin- und Rückreise gem. Entfernung (EU-Distance Calculator)
  • 2. Aufenthaltspauschale gem. Länderkategorie (Trainingstage und je nach Verfügbarkeit der Mittel auch für An- und/oder Abreisetag direkt vor/nach der Mobilität)

  • Auch eine Förderung mit EU-Förderung in Kombination mit Zero Grant Tagen (ohne Förderung) ist möglich.



Die Förderung wird mittels einer Fördervereinbarung (Grant Agreement) zwischen der mobilen Person und der Abteilung Göttingen International geregelt.
Die Ausstellung erfolgt durch Göttingen International zeitnah vor der Mobilität, in Abhängigkeit der vorzulegenden (Pflicht-)Dokumente.