In publica commoda

Presseinformation: Neue Präsidentin will mehr Raum für kreatives Arbeiten schaffen

Nr. 4/2011 - 10.01.2011

Sperrfrist: Montag, 10. Januar 2011, 17 Uhr

Prof. Dr. Ulrike Beisiegel übernimmt Leitung der Universität Göttingen

(pug) Die Universität Göttingen hat heute mit mehr als 600 geladenen Gästen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik die offizielle Übergabe des Präsidentenamtes gefeiert. Mit der Hamburger Biochemikerin Prof. Dr. Ulrike Beisiegel steht seit dem 1. Januar 2011 erstmals eine Frau an der Spitze der Universität. Sie folgt auf Prof. Dr. Kurt von Figura, der das Amt seit 2005 innehatte. In ihrer Antrittsrede in der Stadthalle Göttingen sagte Prof. Beisiegel: „Universitäre Lehre muss auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen – sie muss forschungsbasiert sein. Mein Ziel für unsere Universität ist es daher, mit einer gezielten Entschleunigung der Wissenschaft den Raum für kreatives Arbeiten zu geben, um so die Qualität der Wissenschaft deutlich zu steigern und das Interesse der Studierenden an den vermittelten Gegenständen so zu wecken, dass sie aus eigener Neugier selbstständig weiterdenken.“ Die im Zukunftskonzept der Universität etablierten Kooperationen mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Göttingen Research Campus wolle sie weiter ausbauen, erklärte sie.

Der Vorsitzende des Stiftungsrates der Universität Göttingen, Dr. Wilhelm Krull, dankte Prof. von Figura für sein herausragendes Wirken für die Universität und sprach vom „kleinen Göttinger Wunder der Jahre 2005 bis 2010“. Weiter sagte Dr. Krull: „Wir sind zutiefst überzeugt, dass Prof. Beisiegel die Georgia Augusta und mit ihr den Göttingen Research Campus in eine glanzvolle Zukunft führen kann. Sie ist nicht nur eine ausgewiesene Forscherin, sondern auch eine in der Wissenschaftsförderung und -politik engagierte und anerkannte Persönlichkeit. Ihre Tätigkeit beispielsweise in der Deutschen Forschungsgemeinschaft, als Senatorin der Leibniz-Gemeinschaft und in der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrates unterstreicht ihre herausragende Reputation als geradlinige, couragierte und klarsichtige Führungsperson mit großen kommunikativen Fähigkeiten.“

Der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, David McAllister, betonte, dass mit Prof. Beisiegel die erste Frau in der Geschichte der Georgia Augusta an der Spitze stehe: „Zur Bewältigung der Hürden für eine erfolgreiche Fortsetzung der Exzellenzinitiative kann es kaum eine bessere Beraterin und Managerin geben. Sie werden sicher mit den richtigen Fragen Anregungen geben, um die Beteiligten zu Höchstleistungen zu motivieren – Höchstleistungen für einen Erfolg in der Exzellenzinitiative und in anderen wissenschaftlichen Wettbewerben.“

Ulrike Beisiegel, Jahrgang 1952, studierte Humanbiologie in Marburg und wurde 1979 nach einem Promotionsstudium am Fachbereich Medizin in Marburg promoviert. Ein Postdoc-Aufenthalt führte sie an das Department of Molecular Genetics der University of Texas in Dallas (USA), wo sie bei den späteren Nobelpreisträgern Josef L. Goldstein und Michael S. Brown arbeitete. Anschließend kehrte sie nach Marburg zurück, um 1984 an das Universitätsklinikum Hamburg zu wechseln. 1990 habilitierte sie sich an der Universität Hamburg, wo sie 1996 zur C3-Professorin ernannt wurde. Seit 2001 war sie C4-Professorin und Direktorin des Instituts für Biochemie und Molekularbiologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.

Prof. Beisiegel war bislang Sprecherin des Ombudsgremiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und Vorsitzende der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrates. Darüber hinaus ist sie Senatorin der Leibniz-Gemeinschaft und in weiteren nationalen und internationalen wissenschaftlichen Gremien tätig. Sie ist außerdem Inhaberin der Ehrendoktorwürde der schwedischen Universität Umeå und zahlreicher weiterer wissenschaftlicher Auszeichnungen.

Der Senat der Hochschule hatte Prof. Beisiegel im vergangenen März einstimmig gewählt und der Stiftungsausschuss Universität der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts das Votum anschließend bestätigt.