Lehrstuhl Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley)
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Informationen zur Bewerbung als Doktorand*


1. Voraussetzungen


  • Lesen Sie bitte die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen und überprüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion in Göttingen erfüllen. Ob Ausnahmen möglich sind, müssen Sie vorab selbst klären. Diesbezügliche, formelle Anfragen können von mir nicht beantwortet werden.

  • Prüfen Sie bitte, ob Ihr Forschungsvorhaben inhaltlich zu den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls paßt. In Betracht kommen zur Zeit nur Themen aus dem Kartell- und Regulierungsrecht (insb. aus dem Energiewirtschaftsrecht und Telekommunikationsrecht) sowie aus dem IT- und Medienrecht.

  • Eine Themenvergabe durch den Lehrstuhl findet grundsätzlich nicht statt, aber es wird natürlich Hilfestellung bei der Wahl eines Themas geboten, wenn der Bewerber eigene Ideen vorstellt. Kreativität bei der Themensuche und ein aus der Bewerbung deutlich werdendes Interesse an einem Thema können ausschlaggebend sein.

  • Eine Promotion ist nach Abschluß des 1. oder 2. Staatsexamens möglich. Von einer Promotion parallel zum Referendariat oder zur Berufsausübung wird dringend abgeraten, da solche Vorhaben in aller Regel scheitern.

  • Voraussetzung ist ferner ein Prädikatsexamen (mind. 9.0 Punkte).

  • Für Doktoranden, die ihr Examen nicht in Göttingen abgelegt haben (externe Bewerber), ist das Erfordernis eines Prädikatsexamens zwingend. Externe Bewerber, die noch kein Seminar bei mir belegt haben, müssen dies zum gegenseitigen Kennenlernen grundsätzlich vor der Annahme als Doktorand nachholen.

  • Doktoranden, die ihr Examen in Göttingen abgelegt haben (interne Bewerber), können ausnahmsweise vom Erfordernis eines Prädikatsexamens befreit werden, wenn sie (1.) sowohl im staatlichen Prüfungsteil als auch in der Schwerpunktprüfung mindestens 8 Punkte erreicht haben, (2.) ein guter Seminarschein (mind. 13 Punkte) bei mir vorgelegt wird und (3.) eine entsprechende Ausnahmegenehmigung durch den Fakultätsrat erteilt wird. Die Annahme als Doktorand ist keine Garantie für die Erlangung des Doktortitels, wenn die Dissertation später nicht die erwartete Qualität erreicht.

  • Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und sich für eine von mir betreute Promotion interessieren, senden Sie mir bitte Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen (s.u. 2) zu. Bitte senden Sie keine Originalzeugnisse oder beglaubigten Kopien. Einfache Kopien reichen aus. Wenn Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen ausreichend frankierten, an sich selbst adressierten Rückumschlag bei, sonst werden die Unterlagen bei Ablehnung des Antrags aus Gründen des Datenschutzes vernichtet.

  • Ein Gesprächstermin wird grundsätzlich erst nach Einreichung der schriftlichen Unterlagen vereinbart.

  • Anfragen per Email werden nicht beantwortet.



2. Einzureichende Unterlagen


  • ein ausführlicher, tabellarischer Lebenslauf mit Foto

  • ein kurzes Exposé zu Ihrem Vorhaben (kurze Skizze des Projekts in Stichworten, auf keinen Fall mehr als 5 Seiten) und kurze Begründung, warum Sie gerade in Göttingen und bei mir promovieren wollen

  • Kopien von Abiturzeugnis, Examenszeugnissen und Seminarscheinen

  • ggf. Kopien weiterer Leistungsnachweise (z.B. besondere Ausbildung)

  • ggf. ein frankierter, adressierter Rückumschlag (s.o.)


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* Die Begriffe "Doktorand", "Student", "Bewerber" etc. sind selbstverständlich geschlechtsneutral zu verstehen und auf Frauen wie Männer zu beziehen.





Universität Göttingen