Rückfälligkeit und kriminelle Karrieren

Unter der Federführung des Göttinger Kriminologen Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg-Martin Jehle untersucht ein Forscherteam der hiesigen Abteilung für Kriminologie und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg, die Rückfälligkeit von strafrechtlich belangten Personen.
Grundlage dieser einmaligen bundesweiten Untersuchung sind Eintragungen für ca. 1 Mio. Personen aus dem Bundeszentralregister. Sie ermöglichen vielfältige Aussagen über den Rückfall, differenziert nach bestimmten strafrechtlichen Sanktionen und verschiedenen Deliktsgruppen. Durch die Verknüpfung mehrerer Erhebungswellen wird ein Beobachtungszeitraum von insgesamt 15 Jahren möglich, so dass auch der Verlauf krimineller Karrieren untersucht werden kann.
Die ersten drei jeweils dreijährigen Erhebungswellen sind ausgewertet (siehe Jehle/Albrecht/Hohmann-Fricke/Tetal, Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen, 2010-2013 und 2004-2013, Berlin 2016); die Untersuchung weiterer Erhebungswellen wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert, zunächst mit rund 300.000 Euro für die nächste Welle und der Option einer weiteren Welle. Mit der Untersuchung wird zugleich der vom hiesigen Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Matthias Schumann geleitete Aufbau einer Datenbank gefördert, die anderen Forschern für eigene Studien zur Verfügung stehen soll.
Weiteres: Zusammenfassung zum Bericht "Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen 2010-2013 und 2004-2013" auf der Homepage der Abteilung für Kriminologie