Der Studiengang läuft aus, eine Neuimmatrikulation ist nicht mehr möglich
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Die Religionswissenschaft kann Prüfungsfach im Diplomstudiengang Evangelische Theologie sowie Haupt- oder Nebenfach im Magisterstudiengang an der Philosophischen Fakultät sein (bisherige Bezeichnung "Allgemeine Religionsgeschichte"). Zugleich ist das Fach ein Teilgebiet im Studiengang "Werte und Normen" (LA Gymnasium). Auskünfte erteilen das Dekanat, Platz der Göttinger Sieben 2, 37073 Göttingen, Tel: 0551/397173) oder die jew. Fachvertreter der Abt. Religionswissenschaft (Anfragen bitte an das Sekretariat der Abt. Religionswissenschaft, Platz der Göttinger Sieben 2, 37073 Göttingen, Tel: 0551/397126)
Magister in Religionswissenschaft
- Grundstudium
- Leistungsanforderungen bis zur Zwischenprüfung
a) Leistungsnachweis aus einem historischen Proseminar "Einführung in die Religionsgeschichte"
b) ein Leistungsnachweis aus einem systematischen Proseminar "Einführung in die Religionswissenschaft".
Die geforderten Leistungsnachweise werden durch je eine selbständige schriftliche Hausarbeit erbracht, in der die Kenntnis der disziplinsspezifischen Methoden beispielhaft angewandt wird.
- Art und Umfang der Fachprüfung (Zwischenprüfung)
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer. Gegenstand der Prüfung sind Grundkenntnisse in der allgemeinen Religionsgeschichte und in der systematischen Religionswissenschaft.
- Hauptstudium
- Nachweise zur Zulassung zur Magisterprüfung
a) Ein Leistungsnachweis aus einem historischen Hauptseminar (historisch-empirische Konkretionen aus der Religionsgeschichte)
b) Ein Leistungsnachweis aus einem systematischen Hauptseminar (systematisch-vergleichende Themen der Religionswissenschaft)
c) Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme (Referatbeitrag o.ä.) an zwei weiteren religionswissenschaftlichen Hauptseminaren nach Wahl des Studenten.
Die geforderten Leistungsnachweise in a) und b) werden durch je eine selbständige schriftliche Hausarbeit erbracht.
- Art und Umfang der Magisterprüfung
- 1. Hauptfach:
a) schriftliche Arbeit (Magisterarbeit)
b) Klausur (4 Stunden)
c) mündliche Prüfung (60 Minuten)
- 2. Nebenfach
a) Klausur (4 Stunden)
b) mündliche Prüfung (30 Minuten)
In der Klausur wird in der Regel ein Thema gestellt, das einen Bezug zur systematisch-religionswissenschaftlichen Theoriebildung enthält.
In der mündlichen Prüfung sind vertiefte Kenntnisse aus dem Bereich der systematischen Religionswissenschaft sowie vertiefte Kenntnisse aus dem Bereich der Religionsgeschichte gefragt. Spezialgebiete der Religionsgeschichte werden nach Anhörung des Studenten festgelegt.