Im Sommersemester 2012 findet ein Seminar zum
Europäischen und deutschen Wirtschaftsrecht statt,
zu dem Sie herzlich eingeladen werden.
Das Rahmenthema ist:
Das Vorsorgeprinzip.
Das Vorsorgeprinzip legitimiert den Staat, in die Freiheiten und Rechte von Einzelpersonen, Unternehmen und Verbänden einzugreifen, um langfristig drohende schwerwiegende oder irreversible Schäden zu vermeiden. In der Regel werden mit dem Vorsorgeprinzip aber noch andere zusätzliche Bedeutungen verbunden wie die Forderungen einer Beweislastumkehr, eines Vorrangs der schlechten Prognose oder eines Verzichts auf besonders riskante Technologie. Das Prinzip prägt mittlerweile sämtliche Bereiche der Ordnungsverwaltung auf nationaler und europäischer Ebene. Im Rahmen des Seminars sollen diese Bereiche (vom allgemeinen Polizeirecht über das Umweltrecht bis hin zum Agrarrecht) untersucht werden.
Es können sowohl vorbereitende Seminar- wie auch Studienarbeiten in den
Schwerpunktbereichen 2 und 5 übernommen werden.