SPORTEIGNUNGSPRÜFUNG

Ab dem Sommersemester 2018 benötigen Sie für die Aufnahme eines Sportstudiums an der Georg-August-Universität Göttingen keine Sporteignungsprüfung mehr. Sie können sich ganz normal für den Studiengang bewerben.

Das Institut für Sportwissenschaft der Universität Göttingen hat sich bewusst dafür entschieden, auf die bis zum WiSe 2017/2018 durchgeführte Sporteignungsprüfung und damit auf eine Überprüfung von körperlichen Fähigkeiten und sportlichen Fertigkeiten als Zugangsvoraussetzung zum sportwissenschaftlichen Studium zu verzichten.

Im Folgenden sind typische Fragen aufgeführt, die im Zusammenhang mit dem Wegfall der Sporteignungsüberprüfung immer wieder gestellt werden.

FAQs zum Wegfall der Sporteignungsüberprüfung
Das Sportstudium ist nicht dafür da, Sportler*innen auszubilden, die nach dem Studium zu sportlichen Höchstleistungen imstande sind. Im Sportstudium sollen berufspraktische Kompetenzen erworben werden, was bedeutet, dass man ein Verständnis für den Gegenstand Sport in Theorie und Praxis ausbilden soll. Dazu gehören zum Beispiel Sport und sportliche Bewegungen analysieren zu können, Sport als Unterrichtsgegenstand aufbereiten zu können, u.v.m..
Vor diesem Hintergrund bildet eine motorische Eignungsüberprüfung nicht die Anforderungen des Sportstudiums ab, auch wenn sportpraktische Veranstaltung und sportmotorische Kompetenzüberprüfungen auch zum Sportstudium dazugehören. Die sportpraktischen Veranstaltungen dienen vor dem Hintergrund der Ziele des Studiums dazu, die theoretischen Zusammenhänge über die eigenen sportmotorischen Erfahrungen zu verdeutlichen.
Da mit der Überprüfung der Sporteignung auch eine Selektion einhergeht – das heißt, dass sich allein auf der Basis körperlicher Normen und anhand körperlicher Leistungsfähigkeit entscheidet, ob jemand ein Sportstudium aufnehmen darf – wird also möglicherweise ein sportwissenschaftliches Studium verhindert, dessen Erfolg aber nicht allein auf der Basis körperlicher Leistungen basiert.
Ja. Die Sportpraxis stellt weiterhin ca. ein Drittel des Sportstudiums dar. Der Verzicht auf die Sporteignungsüberprüfung hat also keine direkten Auswirkungen auf die Ausbildungsinhalte im Sportstudium und steht in keinem Zusammenhang mit dem Niveau sowie der Qualität des Sportstudiums. Nach wie vor gehört die Sportpraxis zum Sportstudium und entsprechend werden in diesem Ausbildungsbereich auch sportmotorische Kompetenzüberprüfungen abgenommen.
Nein, das ist nicht mehr notwendig. Bei Unsicherheit hinsichtlich der körperlichen Belastungsfähigkeit, empfehlen wir dennoch eine sportärztliche Untersuchung.
siehe nächste Frage
Ganz egal ist es nicht, da wie bereits erwähnt noch immer ein Drittel des Sportstudiums aus sportpraktischen Veranstaltungen besteht, in denen am Ende des Semesters unter anderem auch sportpraktische Kompetenzprüfungen abgelegt werden müssen. Das heißt, dass die Fähigkeit, neue sportliche Herausforderungen zu meistern, z. B. neue Bewegungstechniken und -taktiken zu erlernen, grundsätzlich von Vorteil ist. Das heißt natürlich auch, je vielfältiger die eigenen Bewegungserfahrungen vor dem Sportstudium sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Kompetenzerwerb in den Seminaren leichter fällt. Besonders wichtig ist aber vor allem die Freude an der Bewegung, die Motivation, die eigenen körperlichen Fähigkeiten zu verbessern und die Offenheit, sich auch auf neue und bisher fremde Bewegungen und Sportarten einzulassen.
Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, da es auch einer subjektiven Einschätzung unterliegt, wie schwer die Anforderungen wahrgenommen werden. In den Seminaren wird nicht „eine ganze Sportart“ vermittelt, die dann „in Gänze“ auf Wettkampfniveau abgeprüft wird. Vielmehr sind es grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die jeweils abgeprüft werden.
Ja, grundsätzlich kann auch mit körperlichen Einschränkungen in Göttingen Sport studiert werden und auch sportpraktische Kompetenzüberprüfungen sind möglich und werden ggfs. über einen Nachteilsausgleich realisiert. Für grundsätzliche Fragen zum Studieren mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen steht die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen (Katrin Lux) zur Verfügung; weitere Informationen unter www.uni-goettingen.de/barrierefrei-studium.
Die Räumlichkeiten sind, mit Ausnahme des Zugangs zum Erdgeschoss, aktuell noch nicht barrierefrei. Informationen u.a. zur Barrierefreiheit der Räumlichkeiten können Sie dem Lageplan der Universität Göttingen entnehmen unter https://lageplan.uni-goettingen.de/.
Die Studienplätze werden (bei mehr Bewerbungen als Plätzen) anhand einer Rangliste vergeben. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei der Studienzentrale
Nein. Jede Prüfung, die während des Studiums zu absolvieren ist, steht für sich allein. Dabei ist es ganz individuell, wie schwer oder leicht eine Prüfung wahrgenommen wird. Es gibt keinen ‚geheimen‘ Plan, um die Zahl der Studierenden nach dem ersten Semester zu reduzieren oder ähnliches. Das Sportinstitut ist daran interessiert alle Studierenden so gut auszubilden, dass möglichst viele die Prüfungen bestehen und ihr Studium erfolgreich abschließen können. Nichtsdestotrotz werden in Prüfungen und Klausuren die Erreichung der Lernziele der jeweiligen Veranstaltung selbstverständlich überprüft, was bedeutet, dass man auch durchfallen kann, wenn die Lernziele nicht erreicht wurden. Welches Modul welche Lernziele hat, kann in den jeweiligen Modulbeschreibungen nachgelesen werden.