Stiftung "Mutter und Kind"

Auf Antrag wird durch die Stiftung ein einmaliger Geldbetrag für Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung etc. ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch auf diese Gelder besteht nicht. Jede Schwangere mit geringem Einkommen kann diese Gelder beantragen. Der Antrag muss vor der Geburt bei einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle (in Göttingen pro familia) gestellt werden.


Stipendien für Studierende mit Kind

In Deutschland gibt es eine Vielfalt von Förderungswerken (beispielsweise die Stiftungen der Parteien, der Kirchen, des Staates, der Wirtschaft und der Gewerkschaften, wobei es für die Bewerbung um ein Stipendium nicht unbedingt notwendig ist, dass man den jeweiligen Instituten selbst angehört). Häufig gibt es bei den Stiftungen zusätzlich Zuschüsse für Kindeserziehung. In den Vergabekriterien der Stipendien wird Elternschaft nicht zwingend berücksichtigt, d.h. Sie haben durch Ihrer Elternschaft keinen Vorteil in der Berücksichtigung Ihrer Bewerbung. Stipendien, die sich explizit an Sie als studierende Eltern richten, sind eher selten. In Göttingen gibt es: