Graduiertenschule für Geisteswissenschaften Göttingen (GSGG)
Schrift vergrößern Schrift verkleinernBarrierefreie Version
Suche| English
Sternwarte

Kontakt:

Geschäftsführung:
Dr. Marie Luisa Allemeyer

Projektreferentin:
Dr. Sabine Heerwart

Verwaltung:
Susanne Wiesenthal

Historische Sternwarte
Geismar Landstraße 11
37083 Göttingen
Tel +49 (0)551 / 39-14698
Fax +49 (0)551 / 39-10339
gsgg@gwdg.de

Sprecher des Vorstands:
Prof. Dr. H.-G. Nesselrath
Seminar für Klassische Philologie
Humboldtallee 19
37073 Göttingen
Tel. +49 (0)551 / 39-4692
Fax +49 (0)551 / 39-4682
heinzguenther.nesselrath@phil.uni-g
oettingen.de















Strukturiert promovieren


Unsere Ziele

Gemäß § 1 ihrer Grundordnung macht es sich die GSGG zur Aufgabe, "für Graduierte, insbesondere für Promovierende an den beiden Gründerfakultäten eine strukturierte Ausbildung von hoher fachlicher Qualität und mit bestmöglicher Betreuung zu gewährleisten".

Es ist dabei unser Ziel, möglichst viele Promovierende aus dem Bereich der Geisteswissenschaften in den Genuss der Vorzüge eines strukturierten Promotionsstudiums, wie sie zum Teil aus den Graduiertenkollegs seit längerem bekannt sind, kommen zu lassen.

Deshalb bildet die GSGG nicht nur das Dach für alle geisteswissenschaftlichen Graduiertenkollegs und deren Stipendiat(inn)en, sondern bietet auch allen Einzelpromovierenden die Möglichkeit, Mitglied der Graduiertenschule zu werden und von den Angeboten und Förderinstrumenten der GSGG zu profitieren.



Elemente der strukturierten Promotion in der GSGG


1. Betreuungsausschuss

Für Promovierende innerhalb eines Graduiertenkollegs oder Promotionsprogramms:
Nach Aufnahme in das Programm und Abschluss des Zulassungsverfahrens wird durch den Vorstand des betreffenden Programms ein Betreuungsausschuss bestellt, in dem neben der prüfungsberechtigten Betreuerin bzw. dem Betreuer der Dissertation mindestens eine weitere Person Mitglied ist, die mindestens promoviert sein muss.

Für nicht-programmgebundene Promovierende:
Bei nicht-programmgebundenen Promovierenden kümmert sich die prüfungsberechtigte Hauptbetreuerin oder der prüfungsberechtigte Hauptbetreuer in Absprache mit der oder dem Promovierenden wenigstens um ein weiteres Mitglied für den Betreuungsausschuss. Auch diese Person muss mindestens promoviert sein.

Der Betreuungsausschuss fördert und betreut den/die Promovierende/n. (Er ist allerdings nicht automatisch identisch mit der Prüfungskommission, der grundsätzlich mindestens zwei prüfungsberechtigte Mitglieder der jeweiligen Fakultät anzugehören haben.)
In einem jährlichen Bericht informiert der/die Promovierende den Betreuungsausschuss über den Stand des Promotionsprojekts. Der von den Betreuern mit einem stellungnehmenden Kommentar versehene und gegengezeichnete Bericht wird dem Vorstand der GSGG vorgelegt. Handreichung für die Jahresberichte der Promovierenden als pdf

Die wechselseitigen Betreuungs- und Berichtspflichten werden in einer Doktorandenvereinbarung schriftlich festgehalten, die von der GSGG zentral verwahrt wird.

Im Konfliktfall zwischen Betreuungsausschuss und dem/der Promovierenden vermittelt die Leitung des Programms oder der Vorstand der Graduiertenschule. Promovierende können sich auch jederzeit direkt an ihre Vertreter/innen im Vorstand wenden.



2. Minimale curriculare Anteile

Es ist nicht das Interesse der GSGG, das Promotionsstudium zu verschulen. Im Zentrum soll auch weiterhin die konzentrierte Arbeit an der Dissertation stehen, gefördert und unterstützt durch den Betreuungsausschuss. Die Grundordnung der GSGG schreibt daher lediglich die regelmäßige Teilnahme an einem Doktorandenkolloquium vor, in dem der/die Promovierende jährlich aus seiner/ihrer Arbeit berichtet. Für Mitglieder von Promotionsprogrammen und Graduiertenkollegs ist dies in der Regel das Kolloquium des Programms oder Kollegs. Individualpromovierende nehmen am Kolloquium der jeweiligen Fächer, Zentren oder Institute ihrer Betreuer teil.



3. Förderung des überfachlichen Kompetenzerwerbs

Um die promovierenden Mitglieder auf ihre spätere berufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb der Universität vorzubereiten, bietet die GSGG Kurse zum überfachlichen Kompetenzerwerb (sog. "Soft Skills Kurse") an. Inhalte dieser Kurse sind Vortrags- und Präsentationstechniken, Time- and Self-Management, Schreibwerkstätten (u. a. zu wissenschaftlichem Englisch), Bewerbungstraining oder Drittmitteleinwerbung etc.. Promovierende Mitglieder können jederzeit eigene Themenvorschläge für solche Kurse einbringen. Weitere gewünschte Themen werden auf der jährlichen Mitgliederversammlung gesammelt.



4. Förderung der eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit

Die vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellten Mittel ermöglichen es der GSGG, promovierenden Mitgliedern vielfältige Förderinstrumente zur Verfügung zu stellen. Es werden z. B. selbstorganisierte wissenschaftliche Tagungen und Workshops kofinanziert und Reisekostenbeihilfen für Tagungs- und Konferenzteilnahmen gewährt. Eine jährliche Summer School, die mindestens zwei Promotionsprogramme oder Graduiertenkollegs zusammen organisieren, wird von der GSGG finanziell und organisatorisch unterstützt.



5. Förderung der Netzwerkbildung

Die Bildung akademischer Netzwerke ist für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler von hoher Bedeutung. Die GSGG fördert dies durch die Ausrichtung gemeinsamer Anlässe, gemeinsamer Kurse oder durch die Einrichtung eines eigenen Bereichs auf der interaktiven Plattform von stud.ip. In Zukunft sollen neue Formen der Kooperation mit unseren Partnern weitere Möglichkeiten der Vernetzung bieten.