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Studium mit und ohne Abitur - Möglichkeiten des Hochschulzugangs an der Universität Göttingen

Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist immer der Nachweis einer so genannten Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Diese kann auf unterschiedlichen schulischen und/oder beruflichen Wegen erworben werden.

Liegt eine Hochschulzugangsberechtigung vor, können Sie sich in ein zulassungsfreies Studienfach einschreiben bzw. für ein zulassungsbeschränktes Studienfach bewerben.

Wenn Sie sich für einen 2-Fächer Bachelor oder einen Lehramts-Bachelor interessieren, gelten SonderregelungenFAQ.

Die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) ermöglicht die Aufnahme eines Studiums in jeder Fachrichtung an der Universität Göttingen.

Die allgemeine Hochschulreife wird vorwiegend über schulische Qualifikation erworben und kann u.a. auf folgenden Einrichtungen erworben werden:

  1. Gymnasiale Oberstufe
  2. Abendgymnasium
  3. Kolleg
  4. Berufsoberschule (mit zwei Fremdsprachen)
  5. Deutsche Schule im Ausland

Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung kann ebenfalls über berufliche Vorbildung erworben werden.

Die Fachhochschulreife wird häufig mit einer ausgewiesenen Fachrichtung an verschiedenen Schulformen erworben. Sie berechtigt zu einem Studium in der entsprechenden Fachrichtung an der Universität Göttingen.

Die Fachhochschulreife mit ausgewiesener Fachrichtung kann auf folgenden Schulformen erworben werden:

  1. Fachoberschule
  2. Fachschule
  3. Berufsfachschule
  4. Berufsschule
  5. Berufsoberschule

Darüber hinaus kann ein Teil der Fachhochschulreife auch nach einem Jahr der Sekundarstufe II an allgemeinbildenden Schulen mit Qualifikationsphase (z.B. Gymnasium) erworben werden. Dieser schulische Teil der Fachhochschulreife muss um einen fachpraktischen TeilFAQ ergänzt werden. Die Zugangsberechtigung an der Universität Göttingen richtet sichFAQ in diesen Fällen nach dem fachpraktischen Teil der Fachhochschulreife.

Wenn ein Nachweis bestimmter studiengangbezogener Kenntnisse und Fertigkeiten vorliegt, ermöglicht die Universität Göttingen darüber hinaus den Zugang zu einigen Studiengängen, die nicht der vorhandenen Fachrichtung der Fachhochschulreife nahestehen müssen.

Eine genaue Auflistung von Studiengängen, für die eine Zugangsberechtigung besteht, finden Sie nach Auswahl der Fachrichtung Ihrer Fachhochschulreife.

Die unterschiedlichen Fachrichtungen und Schwerpunkte in den verschiedenen Bundesländern wurden in sechs Gruppen zusammengefasst.

Fachhochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife wird auf Berufsoberschulen mit nur einer fortgeführten Fremdsprache erworben. Sie berechtigt zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung.

Wenn ein Nachweis besonderer Kenntnisse vorliegt, ermöglicht die Universität Göttingen darüber hinaus den Zugang zu einigen Studiengängen, die nicht der vorhandenen Fachrichtung nahestehen müssen.

Wenn Ihr Wunschstudiengang, nach Auswahl der Fachrichtung, nicht angezeigt wird, kann eine fachspezifische Prüfung abgelegt werden. Bei zulassungsfreien Studiengängen ermöglicht die bestandene Prüfung die direkte Aufnahme des Studiums. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ermöglicht die bestandene Prüfung eine Teilnahme am entsprechenden Auswahlverfahren.

Wenn Sie Ihre Zugangsberechtigung durch Prüfung erwerben wollen, ist der Antrag auf Teilnahme an der Prüfung bis zum 15.01. für das nachfolgende Studienjahr (Ausschlussfrist) zu stellen. Wenn Sie die Prüfung erfolgreich bestehen, dürfen Sie sich im Anschluss in den entsprechenden Fristen bewerben oder einschreiben. Bei weiteren Fragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Seibert.

Eine genaue Auflistung Ihrer Zugangsberechtigung ohne Prüfung finden Sie nach Auswahl der Fachrichtung Ihrer fachgebundenen Hochschulreife:

Fachgebundene Hochschulreife

Aufgrund der beruflichen Vorbildung kann ebenfalls eine Hochschulzugangsberechtigung erworben werden.

Zu den Vorbildungen, die zu einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung führen können, zählen:

  1. Meisterprüfung
  2. Staatlich geprüfte/r Techniker/in und staatliche geprüfte/r Betriebswirt/in
  3. Fortbildungsabschluss
  4. Befähigungszeugnis für den nautischen und technischen Schiffsdienst
  5. Abschluss einer dreijährigen Fachschule (z.B. staatlich anerkannte/r Erzieher/in)
  6. Fortbildungsabschluss für Berufe im Gesundheitswesen oder für sozialpflegerische oder sozialpädagogische Berufe

Die aufgeführten beruflichen Vorbildungen berechtigen an der Universität Göttingen zur Aufnahme eines Studiums in jeder Fachrichtung, wenn die Vorrausetzungen erfüllt sind.

Eine ausführliche Auflistung mit konkreten Angaben zu Form und Umfang finden Sie hier:

Auch ohne eine Fortbildung kann bereits eine fachbezogene Zugangsberechtigung bestehen.

Eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in Verbindung mit drei Jahren Tätigkeit in diesem BerufFAQ berechtigen zur Aufnahme eines fachlich nahestehenden Studiums.

Hierfür hat die Universität Göttingen passende Studiengänge einzelne Berufsausbildungen zugeordnet. Absolventinnen und Absolventen dieser Ausbildungsberufe können sich also nach einer dreijährigen AusübungFAQ dieses Berufs für einen bereits zugeordneten Studiengang bewerben oder einschreiben.

Zugangsberechtigung prüfen:

Berufsausbildungen

Bei Fragen zum Hochschulzugang mit Abitur können Sie sich direkt auf den Seiten der Universitätsmedizin Göttingen informieren:

Die Zugangsberechtigung ohne Abitur für die Studiengänge

regelt die Universitätsmedizin Göttingen in eigener Verantwortung. Bitte wenden Sie sich an die Universitäsmedizin Göttingen:

Kontakt: Dr. Kathrin Lagodny
Geschäftsführende Leiterin Bereich Studium und Lehre
+49 (0) 551 39-63385
E-Mail: klagodny@med.uni-goettingen.de