Spezifische Fragen zum Master-Studiengang in International Economics

Auf dieser Internetseite werden regelmäßig Antworten auf spezifische Fragen zum Master-Studiengang in International Economics (VWL) ergänzt.


Übersicht Fragen:

Fragen zu Sprachscheinen



Fragen zum obligatorischen Auslandssemester



Fragen zu Schwerpunkten im Studium





Übersicht Antworten:

Antworten zu Sprachscheinen:

Frage: Wo und wann schreibe ich mich für die Sprachkurse ein?

Antwort: Die Einschreibung in die Sprachkurse findet in der ersten Vorlesungswoche des jeweiligen Semesters statt und erfolgt in der Zentralen Einrichtung für Sprachen und Schlüsselqualifikationen (ZESS) (Gosslerstraße 10, 37073 Göttingen). Ausführliche Informationen können Sie folgender Internetseite entnehmen:




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Frage: Muss ich etwas für die Sprachkurse bezahlen?

Antwort: Wenn Sie mit dem Sprachkurs Ihre obligatorischen 12 Credits für den Sprachbereich erzielen möchten, können Sie sich von der Gebühr befreien lassen.



Frage: Welche Sprachzertifikate werden für den Master-Studiengang in International Economics anerkannt?

Antwort: Anerkannt werden alle Sprachzertifikate, die mindestens einer Mittelstufe I entsprechen. Entsprechende Anerkennungen nimmt die Zentrale Einrichtung für Sprachen und Schlüsselqualifikationen (ZESS) vor.

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Frage: Kann ich meinen Sprachschein auch im Ausland erwerben?

Antwort: Sie können den Sprachschein im Ausland erwerben; dieser muss jedoch von der Zentralen Einrichtung für Sprachen und Schlüsselqualifikationen (ZESS) anerkannt werden.

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Frage: Welche Sprachen darf ich als ausländischer Studierender im Sprachbereich belegen?

Antwort: Sie können alle Sprachen (außer Deutsch und Englisch) belegen, die von der Universität Göttingen angeboten werden und die mit einem Zertifikat der Mittelstufe I abgeschlossen werden können. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht Ihre Muttersprache belegen dürfen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, anstelle einer Sprache die zwölf Credits durch wirtschaftswissenschaftliche Masterveranstaltungen einzubringen.


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Antworten zum obligatorischen Auslandssemester:

Frage: Ich war bereits als Bachelor-Student ein Semester im Ausland. Muss ich während des Master-Studiengangs erneut im Ausland studieren?

Antwort: Nein, wenn Sie bereits im Bachelor-Studiengang mindestens 18 Credits im Ausland erbracht haben, brauchen Sie nicht erneut im Master-Studiengang ein Auslandssemester zu absolvieren. Bitte wenden Sie sich aber auf jeden Fall zur Überprüfung der erbrachten Leistungen im Ausland an Frau Susanne Lechner (susanne.lechner@wiwi.uni-goettingen.de, Tel. +49 (0)551 / 39-7288)


Frage: Wie funktioniert die Anrechnung ausländischer Leistungsnachweise?

Antwort: Vergewissern Sie sich zunächst auf der Website der Geschäftsstelle der Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse, welche Leistungen aus dem Ausland bereits für Ihren Studiengang anerkannt wurden. Vor Ihrem Auslandssemester sollten Sie sich mit Herrn Jan Christian Schinke in Verbindung setzen, um abzuklären, ob die von Ihnen gewählten Veranstaltungen im Ausland hier anrechenbar sind.

Kontakt:
Jan Christian Schinke
Service-Center für Studierende
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Tel +49 (0)551 / 39-12224
service-center@wiwi.uni-goettingen.de

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Frage: Was passiert, wenn ich keine 18 Kreditpunkte im Ausland erreiche?

Antwort: Wenn Sie keine 18 Credits im Ausland absolvieren, müssen Sie an der Universität Göttingen die fehlenden Credits in englischsprachigen Veranstaltungen erbringen. Dazu ist eine vorherige Antragstellung bei der Geschäftsstelle der Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse notwendig.

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Antworten zu Schwerpunkten im Studium:

Frage: Welche Schwerpunkte bietet das Masterstudium International Economics?

Antwort: Sie können den Schwerpunkt entweder auf Europäische Integration, Institutionenökonomie, Wirtschaftskunde Lateinamerikas, Entwicklungsökonomie oder Quantitative Methoden in der Wirtschaftsforschung legen.



Frage: Was muss ich tun, um den Schwerpunkt zu erreichen?

Antwort: Um sich im Master-Zeugnis den Schwerpunkt ausweisen lassen zu können, ist es erforderlich, dass mindestens 24 Credits über Module erbracht wurden, die dem betreffenden Schwerpunkt zugeordnet sind. Daneben ist die Masterarbeit über ein Thema des entsprechenden Schwerpunktes zu schreiben.

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