In publica commoda

Unterlagen für die Immatrikulation ("zulassungsfreie Studiengänge")

Folgende Unterlagen müssen Sie der Universität Göttingen zukommen lassen, wenn Sie sich als Studienbewerber aus der EU, EWR oder als Bildungsinländer für einen zulassungsfreien Studiengang immatrikulieren möchten:

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) in einfacher Fotokopie
  • Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse (AOK, BEK, DAK, etc.) für Studierende im Original. Privatversicherte lassen sich von einer Krankenkasse eine "Befreiung von der Pflichtversicherung" ausstellen.
  • Nur für Studienbewerber/-innen aus dem Ausland: Bescheinigung über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung)
  • Nur für Studierende, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation noch nicht 18 Jahre alt sind: Einverständniserklärung für minderjährige Studierende



Wichtig: Nicht-deutschsprachige Bescheinigungen müssen in amtlich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.