Rechtswissenschaften für ausländische Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium (LL.M.)

Fakultät: Juristische Fakultät
Studienabschluss: Master of Laws
Regelstudienzeit: 2 Semester
Studienbeginn: Winter- und Sommersemester
Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften im Ausland mit mindestens 8 Semestern bzw. entsprechend 240 ECTS und gute Deutschkenntnisse (bei der Einschreibung muss mindestens DSH 2 bzw. Test DaF Niveaustufe 4 vorliegen)
Bewerbungsfrist: 15. April für das folgende Wintersemester, 15. Oktober des Vorjahres für das folgende Sommersemester

Kurzbeschreibung
Der Master-Studiengang "Rechtswissenschaften für ausländische Studierende mit abgeschlossenem ausländischen rechtswissenschaftlichen Universitätsstudium" zielt auf Absolventinnen und Absolventen einer wenigstens vierjährigen juristischen akademischen Ausbildung im Ausland, die sowohl an das deutsche Recht herangeführt werden als auch die Fähigkeit entwickeln sollen, nach den in Deutschland üblichen Methoden rechtswissenschaftlich zu arbeiten und - mit der Masterarbeit - ein Rechtsgebiet exemplarisch vertieft zu behandeln.

Das Studium umfasst 60 Anrechnungspunkte (ECTS-Credits, abgekürzt: C), die sich folgendermaßen verteilen:

  • auf das Fachstudium 33 C,
  • auf den Professionalisierungsbereich (Schlüsselqualifikationen wie beispielsweise Alternative Streitbeilegung, Beweis und Vernehmungslehre, Verhandlungsmanagement und Gesprächsführung) 6 C
  • auf die Masterarbeit 21 C


  • Einzelheiten ergeben sich aus dem der Studienordnung beigefügten Modulkatalog.
    Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist das Bestehen von Pflicht- und Wahlpflichtmodulprüfungen im Umfang von mindestens 24 C, die sich folgendermaßen aufteilen:
  • 6 C durch das Pflichtmodul "Deutsche Rechtssprache und juristische Arbeitsmethoden"
  • mindestens 15 C durch Grundlagen- und Vertiefungsmodule. Dabei müssen aus den vier Rechtsgebieten Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Grundlagenfächer mindestens
  • zwei unterschiedliche Schwerpunkte belegt und die entsprechenden Module erfolgreich abgeschlossen werden.

  • Der Studiengang schließt mit einer 5-monatigen Masterarbeit ab. Die Masterarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. Auf Antrag kann die Abfassung in einer anderen Sprache im Einvernehmen mit dem Betreuer oder der Betreuerin gestattet werden, wenn hieran ein besonderes fachliches Interesse besteht.

    Bewerbung zur Zulassung zum Studiengang Master of Laws (LL.M.) (Bewerbungsfrist: 15.04.2024)

    Für den Studiengang werden keine Studiengebühren erhoben. Alle Studierenden müssen jedoch Semesterbeiträge bezahlen. Den aktuellen Betrag finden Sie auf der Website https://www.uni-goettingen.de/de/40054.html.