Kontakt:
Personalrat der Georg-August-Universität
Humboldtallee 15
37073 Göttingen
Tel. +49 (0)551 / 39-4232
Fax +49 (0)551 / 39-22670
persrat@uni-goettingen.de
Öffnungszeiten:
Montag: 10.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Beratungstermine nach Vereinbarung
Allgemeine Personalratsarbeit
Die zentrale Aufgabe des Personalrats ist, die sozialen und persönlichen Belange der Beschäftigten, im Rahmen ihres Arbeitsverhältnissens und ihres Arbeitsplatzes, gegenüber der Dienststelle zu vertreten. Die Anliegen und Interessen der Beschäftigten werden auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststelle wahrgenommen.
Der Personalrat hat Mitbestimmungs-, Mitwirkung- und Anhörungsrechte. Bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen darf die Dienststelle diese erst umsetzen, wenn der Personalrat zugestimmt hat.
Der Personalrat vertritt alle Beschäftigten aus der Gruppe der Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende, Praktikanten, ABM-Kräfte und 1EUR-Jobber. Ausgenommen sind u.a. Professoren, Gastdozenten, Leiterinnen und Leiter von Dienststellen und nebenberuflich beschäftigtes Personal.
Die Ausübung dieser Tätigkeiten beruhen auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Nds. Personalvertretungsgesetz ·Tarifvertrag · Nds. Hochschulgesetz · Kündigungsschutzgesetz · Arbeitsschutzgesetz · Arbeitszeitgesetz ·Grundgesetz · Nds. Datenschutzgesetz · Mutterschutzgesetz · Teilzeit- und Befristungsgesetz · Altersteilzeitgesetz · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz · Arbeitsstättenverordnung · Nds. Nichtraucherschutzgesetz u.v.a.m.
Die Tätigkeiten umschließen:
Mindestens einmal wöchentlich tagen 19 Mitglieder in der Geschäftsstelle, um über Anträge und Anfragen der Dienststelle und der Beschäftigten kompetent zu beraten und zu entscheiden. Dabei stehen unter Beachtung der Gesetze die Interessen der Beschäftigten immer im Vordergrund. Jede Sitzung wird protokolliert und nachbereitet.
Um die Bearbeitung der verschiedenen Arbeitsgebiete sicherzustellen, haben wir Arbeitsgruppen gebildet.
Ohne freigestellte Personalratsmitglieder könnte die vielfältige Arbeit nicht bewältigt werden.
Wichtig ist, dass wir auf den großen Gebieten der Arbeitsvorschriften und –regeln immer aktuell informiert sind.