Annahme des Studienplatzes
Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen, wenn Sie als Studienbewerber aus der EU, EWR oder als Bildungsinländer/in für einen zulassungsbeschränkten Studiengang zugelassen wurden und Ihren Studienplatz annehmen wollen:
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
- Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse (AOK, BEK, DAK, etc.) für Studierende.
Privatversicherte lassen sich von einer gesetzlichen Krankenkasse eine "Befreiung von der Pflichtversicherung" ausstellen. - Nur für Studienbewerber/-innen aus dem Ausland: Bescheinigung über Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung)
Wichtig: Nicht-deutschsprachige Bescheinigungen müssen in amtlich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.