Einführung der Studienqualitätsmittel als Ersatz für die Studiengebühren zu WiSe 14/15

Mit dem Wegfall der Studiengebühren zu WiSe 14/15 und der damit einhergehenden Einführung der Studienqualitätsmittel gibt es einige Ánderungen hinsichtlich Vergabe und Verwendung der Mittel (Informationsblatt). Die Beantragung der Mittel erfolgt wie bisher über die rechts verlinkten Formulare. Antragsfrist zum Wintersemester ist der 15.05.

Verwendung von Studienqualitätsmitteln

Die Studienbeträge sollen der Verbesserung der Bedingungen im Studium dienen. Was aber heißt das eigentlich? Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen und in einigen Fällen ist es schwieriger naheliegende Verbesserung, wie beispielsweise zusätzliche Kapazitäten an Lehrenden zu schaffen, einfach umzusetzen. Es gibt genaue Vorgaben, wie über die Verwendung der Mittel entschieden wird.


Die Universitäten und Fachhochschulen regeln jeweils, in welchem Maße sie die Studierenden an den Entscheidungsprozessen beteiligen und wie Transparent sie die Verwendung gestalten. Die Georg-August-Universität bezieht die Studierenden bei allen Entscheidungen über die Verwendung der Gelder ein, d.h. die Studierdendenvertreter sind in den maßgeblichen Gremien stimmberechtigte Mitglieder mit einem Anteil von 50%. Die Richtlininen (pdf) für die Verwendung von Studiengebühren werden vom Präsidium beschlossen. In den Organen zKLS-plus (zentrale Mittel) und den Studienkommissionen (dezentrale Mittel) werden Vorschläge zur Verwendung diskutiert, über die dann im Präsidium (zentrale Mittel) bzw. im Fakultätsrat (dezentrale Mittel) entschieden wird.


Entscheidungswege bei der Vergabe der Mittel