A-Z der Aufenthaltsplanung

Fragen Sie die zuständigen Ansprechpersonen Ihrer Fakultät nach den Bedingungen für die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen. Wichtig für die Anerkennung ist das Learning Agreement. Diese Lernzielvereinbarung enthält Ihr Studienprogramm im Ausland und Bestimmungen für die formale Anerkennung der Lernergebnisse an Ihrer Heimathochschule. Das Learning Agreement muss von allen Beteiligten per Unterschrift akzeptiert werden: Studierende, Betreuer*innen in Göttingen und an der Gastuniversität. In Austauschprogrammen wie Erasmus+ oder dem Global Exchange Programm ist es ein Pflichtdokument.

Die Gasthochschule stellt nach dem Auslandsaufenthalt eine formelle Bescheinigung über Noten, Umfang und Inhalte der Kurse und Prüfungsmodalitäten aus (Transcript of Records). Diese ist Grundlage für die Anerkennung. Hier finden Sie weitere Informationen über Ansprechpersonen und Vorgehensweisen in den Fakultäten als auch einen Überblick über bereits anerkannte Leistungen aus dem Ausland.

Es besteht die Möglichkeit sich für die Zeit des Auslandsaufenthalts beurlauben zu lassen. Vorteile: Die Auslandssemester werden nicht auf die Studiendauer (Fachsemester) angerechnet und der Semesterbeitrag wird reduziert bzw. unter bestimmten Voraussetzungen sogar erlassen. Der Status als Student*in der Universität bleibt erhalten. Wenn Auslandsaufenthalte in der Prüfungsordnung eines Studiengangs vorgeschrieben sind, ist eine Beurlaubung nicht möglich, jedoch u. U. die Befreiung vom Semesterbeitrag. Informationen finden Sie unter Beurlaubung.

In vielen Ländern ist es selbstverständlich eine Kreditkarte zu besitzen, z. B. um Kautionen zu hinterlegen oder Gebühren zu bezahlen. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihr Zielland und mögliche Anbieter. Klären Sie außerdem, ob Sie im Ausland Zugriff auf Ihr deutsches Konto haben.

Tipp für die Finanzplanung: Kalkulieren Sie für die ersten Wochen des Aufenthalts eine angemessene Summe ein (z. B. für Anschaffung eines Fortbewegungsmittels, Mobilfunkkarten).

Impfungen für bestimmte Auslandsaufenthalte müssen rechtzeitig eingeplant werden, manchmal mehrere Monate vor Reiseantritt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts und in der wöchentlichen tropenmedizinischen bzw. allgemeinen Impfberatung des Instituts für Medizinische Mikrobiologie der Universitätsmedizin Göttingen.

Einige Krankenkassen informieren ggf. über die medizinische Versorgung im Zielland. Nutzen Sie dieses Angebot und informieren Sie sich vor Beginn des geplanten Aufenthalts.

Im Fall von chronischen Erkrankungen klären Sie frühzeitig, welche weiteren Vorkehrungen zu treffen sind.

Sich in einer anderen Umgebung zurechtfinden, angemessen (re)agieren können, in ambivalenten Situationen handlungsfähig bleiben – ein Auslandsaufenthalt steckt voller Herausforderungen. Je besser Sie sich vorbereiten desto leichter meistern Sie diese Herausforderungen. Setzen Sie sich frühzeitig mit Land & Leuten und Ihrer eigenen Offenheit und Reflexionsfähigkeit auseinander:

Die International Student Identity Card (ISIC) wird weltweit als Studierendenausweis anerkannt und bietet Vorteile und Vergünstigungen.

Reisen kostet Energie. Zu welchem Preis liegt oftmals in der Hand der/des Reisenden. Gestalten Sie den Preis für die Umwelt mit – bei der bewussten Wahl eines Beförderungsmittels oder einer freiwilligen Kompensation der entstehenden CO2-Emmissionen bei Flugreisen, vgl. z. B. Atmosfair.

Über aktuelle Reisewarnungen und die Sicherheitslage in Ihrem Aufenthaltsland informiert das Auswärtige Amt. Tragen Sie sich vor Reisebeginn in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein. Auch ist es sinnvoll, Kopien der Reise- und Ausweisdokumente bei sich zu führen bzw. in einem Online-Speicher abzulegen. Die wichtigsten Telefonnummern und Zugangsdaten sollten Sie sich ebenfalls mehrfach notieren.

Die zeitliche Investition in eine gute sprachliche Vorbereitung zahlt sich schnell aus. Denn Freund*innen kennen zu lernen, sich in einer neuen Umgebung zurecht zu finden und vor allem der Studien- bzw. Praktikumserfolg hängen maßgeblich von Ihren Sprachkenntnissen ab. Zentrale Anlaufstelle für den Erwerb und die Vertiefung von Sprachkompetenz ist die Zentrale Einrichtung für Sprachen und Schlüsselqualifikationen (ZESS) der Universität Göttingen.

Oft können auch fachfremde Studierenden an den Sprachkursen der philologischen Fächer der Universität Göttingen teilnehmen – dies bietet sich insbesondere bei Sprachen an, die nicht standardmäßig in der ZESS angeboten werden.

Für eine erfolgreiche Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland oder eine Förderung müssen Sie Ihre Sprachkompetenz zudem nachweisen können. Die ZESS bietet hier einige Optionen für Sie:

Vergewissern Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt, dass ausreichender Versicherungsschutz für den Zeitraum besteht. Informationen und Beratung zu dem Thema bieten Versicherungsgesellschaften. Innerhalb der Europäischen Union gelten häufig auch deutsche Versicherungen. Nachweis über Ihre deutsche Krankenversicherung ist z. B. die Versichertenkarte, die auf der Rückseite als "European Health Insurance Card" ausgewiesen sein muss. Darüber hinaus empfehlen wir dringend den Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung, die z. B. Kosten eines Rücktransportes erstattet. Außerhalb der Europäischen Union werden deutsche Versicherungen meist nicht akzeptiert. Spätestens für den Visumsantrag oder die Einschreibung an einer ausländischen Hochschule muss eine entsprechende Versicherung nachgewiesen werden.

Zusätzlich zur Krankenversicherung sollten Sie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen. Häufig werden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungen im Paket angeboten (z. B. vom DAAD).

Nehmen Sie schriftliche Bestätigungen über den Versicherungsschutz (wenn möglich auf Englisch) mit. Für medizinische und medizinnahe Studiengänge gelten Sonderreglungen, besonders bzgl. der Haftpflichtversicherung.

Für fast alle außereuropäischen Staaten und seit 01.01.2021 auch für das Vereinigte Königreich brauchen Sie ggf. ein Visum, um als Student*in oder Praktikant*in einreisen zu dürfen. Wenden Sie sich frühzeitig für Information und Beantragung an die jeweilige Botschaft bzw. konsularische Abteilung. Häufig ist es nicht möglich, nach der Einreise den Visumstatus zu ändern. Eine Übersicht über Botschaften und Konsulate finden Sie hier.

Studierende der Universität Göttingen, die keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, müssen sich ebenfalls rechtzeitig über aufenthaltsrechtliche Kriterien des Gastlandes informieren.

An vielen Partnerhochschulen besteht für Austauschstudierende die Möglichkeit, ein Zimmer in einem Wohnheim zu mieten. Informationen hierüber erteilt die jeweilige Hochschule. Erfahrungsberichte von Studierenden sind eine weitere, gute Informationsquelle.

Der Accommodation Service der Abteilung Göttingen International bietet Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen, Unterstützung bei der Untervermietung.

Dr. Maren Büttner
China, Lateinamerika, Südafrika, Südkorea und Taiwan
E-Mail: maren.buettner@zvw.uni-goettingen.de

Netra Bhandari
Indien
E-Mail: netra.bhandari@zvw.uni-goettingen.de

Patricia Missler
Israel und Russland
E-Mail: patricia.missler@zvw.uni-goettingen.de


Dr. Martin Jagonak
Japan, Nordamerika und Ozeanien
E-Mail: martin.jagonak@zvw.uni-goettingen.de

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