Vorlesung Verwaltungsrecht BT

Vorlesung Pflichtfach Besonderes Verwaltungsrecht (§ 16 Abs. 3 Nr. 3, 4c u. 4d NJAVO) mit Einführung in die verwaltungsrechtliche Fallbearbeitung.

Die Vorlesung behandelt das Kommunalrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Baurecht, jeweils mit den Bezügen zum Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht, und baut auf der Vorlesung Verwaltungsrecht I (= Allgemeiner Teil) auf.