In publica commoda

Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang "Antike Kulturen" (78/ 42 C)

  • B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Fachliche Einschlägigkeit: Entweder

      1. Leistungen in der Geschichte im Umfang von wenigstens 60 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in Alter Geschichte im Umfang von wenigstens 20 Anrechnungspunkten, oder
      2. Leistungen in der Altertumswissenschaft / Antike Kulturen im Umfang von wenigstens 75 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen im Bereich der griechischen Geschichte sowie der römischen Geschichte im Umfang von jeweils wenigstens 6 Anrechnungspunkten, insgesamt aber von wenigstens 20 Anrechnungspunkten,

      oder


    1. Leistungen in Ägyptologie, Koptologie, Klassischer Philologie, Papyrologie, Klassischer Archäologie, Christlicher Archäologie, Ur- und Frühgeschichte, Altorientalistik, Keilschriftkunde, Vorderasiatischer Archäologie, Alte Geschichte, Mittlerer und Neuer Geschichte, Byzantinistik, Evangelischer Theologie, Katholischer Theologie, Judaistik/Jewish Studies, Afrikanistik, Arabistik, Ancient Near Eastern Studies, Classical Studies, Gender Studies, Kunstgeschichte, Komparatistik/Vergleichender Literaturwissenschaft, Linguistik, Altertumswissenschaft/Antike Kulturen, Anthropologie, Ethnologie, Europäischer Ethnologie/Volkskunde oder Religionswissenschaft im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten,

      oder


      1. Leistungen im Bereich der Koptologie, christlichen Archäologie oder Theologie im Umfang von wenigstens 60 Anrechnungspunkten oder
      2. Leistungen in der Altertumswissenschaft/Antike Kulturen im Umfang von wenigstens 75 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen im Bereich der Koptologie, der christlichen Archäologie sowie der Theologie im Umfang von jeweils wenigstens 6 Anrechnungspunkten, insgesamt aber von wenigstens 20 Anrechnungspunkten.
  • Sprachvoraussetzungen: Abhängig vom Nachweis der fachlichen Einschlägigkeit (s.o.)
    1. Bewerberinnen und Bewerber, die ein fachlich einschlägiges Vorstudium gemäß Nr. 1 (s.o.) nachweisen, müssen Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums nachweisen. Der Nachweis ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters zu erbringen; die Einschreibung ist bis zum Nachweis der Leistung auflösend bedingt,

      oder

    2. Bewerberinnen und Bewerber, die ein fachlich einschlägiges Vorstudium gemäß Nr. 2 (s.o.) nachweisen, müssen Sprachkenntnisse des Mittelägyptischen oder des Sahidischen im Umfang von wenigstens 12 C oder Sprachkenntnisse des Mittelägyptischen im Umfang von wenigstens 12 C oder Sprachkenntnisse des Sahidischen im Umfang von wenigstens 12 C nachweisen. Der Nachweis ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters zu erbringen; die Einschreibung ist bis zum Nachweis der Leistung auflösend bedingt.

  • Empfohlene Vorkenntnisse: Grundkenntnisse des Altgriechischen sowie der englischen Sprache und einer weiteren modernen europäischen Fremdsprache werden dringend empfohlen.