In publica commoda

Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "Mittelalter- und Renaissance-Studien" (78 C)


  • B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Fachliche Einschlägigkeit: Nachzuweisen sind Leistungen von insgesamt wenigstens 50 Anrechnungspunkten in Geschichte, Deutscher Philologie, Lateinischer Philologie des Mittelalters, Lateinischer Philologie des Mittelalters und der Neuzeit, Klassischer Lateinischer Philologie, Mittelalter- und Renaissancestudien oder in vergleichbar interdisziplinär ausgerichteten mediävistisch und frühneuzeitlich geprägten Studienangeboten, davon (je nach gewähltem Studienschwerpunkt):

    a) Leistungen in Mittelalter- und Renaissance-Studien oder vergleichbaren interdisziplinär ausgerichteten mediävistisch und frühneuzeitlich geprägten Studienangeboten im Umfang von wenigstens 40 Anrechnungspunkten, oder

    b) Leistungen in der Geschichte im Umfang von wenigstens 40 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in Geschichte des Mittelalters oder der Frühen Neuzeit im Umfang von insgesamt wenigstens 20 Anrechnungspunkten, oder

    c) Leistungen in der Deutschen Philologie im Umfang von 40 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in der Germanistischen Mediävistik im Umfang von wenigstens 20 Anrechnungspunkten, oder

    d) Leistungen in der Lateinischen Philologie im Umfang von 40 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in der Lateinischen Philologie des Mittelalters und der Neuzeit oder der Lateinischen Philologie des Mittelalters im Umfang von wenigstens 20 Anrechnungspunkten, oder

    e)Leistungen in der Englischen Philologie im Umfang von 40 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in der englischen Sprache und Philologie des Mittelalters im Umfang von wenigstens 20 Anrechnungspunkten, oder

    f) Leistungen in der Kunstgeschichte im Umfang von 40 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in der Kunstgeschichte des Mittelalters oder der Frühen Neuzeit im Umfang von wenigstens 20 Anrechnungspunkten, oder

    g) Leistungen in der Romanischen Philologie im Umfang von 40 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in der Romanischen Philologie des Mittelalters oder der Frühen Neuzeit im Umfang von wenigstens 20 Anrechnungspunkten.

    h) Leistungen im Fach Skandinavistik oder in einem anderen literaturwissenschaftlichen oder kulturwissenschaftlichen Fachgebiet mit erkennbarem fachlichem Bezug zum skandinavischsprachigen Raum im Umfang von wenigstens 40 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in einer der skandinavischen Sprachen (Dänisch, Norwegisch oder Schwedisch) im Umfang von wenigstens 18 Anrechnungspunkten, und Leistungen auf dem Gebiet der Älteren Skandinavistik im Umfang von wenigstens 20 Anrechnungspunkten.



Sprachvoraussetzungen:


  • Für alle Studienschwerpunkte: Kleines Latinum (Nachweis spätestens bis Ende des ersten Studienjahres)
  • Zusätzlich für den Studienschwerpunkt und die Module des Fachgebiets "Englische Philologie (Englische Sprache und Literatur des Mittelalters)": Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Ausreichende Englischkenntnisse sind durch Mindestleistungen in einem international anerkennten Test nachzuweisen. Die Sprachnachweise sind spätestens bis zur Immatrikulation einzureichen.
    Ausgenommen von der Verpflichtung zum Nachweis eines Tests sind Studierende, deren Muttersprache Englisch ist, oder die einen mindestens zweijährigen Studien- oder Berufsaufenthalt in einem englischsprachigen Land innerhalb der letzten drei Jahre vor Studienbeginn absolviert haben. Ausgenommen ist ferner, wer im Zeitraum einen englischsprachigen Studiengang oder Teilstudiengang erfolgreich abgeschlossen hat.
  • Zusätzlich ür den Studienschwerpunkt und die Module des Fachgebiets "Romanische Philologie (Mittelalter und Frühe Neuzeit)": ausreichende Kenntnisse wenigstens einer der folgenden romanischen Sprachen:
    - Französisch auf dem Niveau C1 des GER oder
    - Italienisch auf dem Niveau B2 des GER oder
    - Portugiesisch auf dem Niveau B2 des GER oder
    - Spanisch auf dem Niveau C1 des GER
    Die Sprachnachweise sind spätenstens bis zur Immatrikulation einzureichen.