01/07/2013:
Niedersachsen koppelt Wirtschaftsförderung an soziale Kriterien

Die Bundesländer werden zunehmend aktiv, um das Ausufern prekärer und schlecht entlohnter Beschäftigung einzudämmen. Neben dem Erlass von Tariftreue-Regelungen, nach denen der Staat nur Anbieter beauftragen darf, die sich an die örtlichen Tarifverträge halten, gehen die ersten Bundesländer bereits einen Schritt weiter und binden auch die Vergabe von Wirtschaftsfördermitteln an soziale Kriterien.

So koppelt auch das Land Niedersachsen per Erlass ab dem heutigen Tag seine Wirtschaftsförderung an die Einhaltung bestimmter sozialer Standards. Es folgt damit dem Beispiel Thüringens und Sachsen-Anhalts, die bereits im Jahr 2011 in dieser Richtung aktiv geworden sind (siehe 25.09.2011 und 08.06.2011). Wie der Niedersächsische Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies dazu in einer Pressemeldung verlauten ließ, halte das Leitbild der Guten Arbeit nun auch Einzug in die Wirtschaftsförderung.

Der Erlass sehe laut Lies vor, dass künftig nur noch Unternehmen eine Förderung erhielten, die in der geförderten Betriebsstätte ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis anstellten. Außerdem dürften für die Dauer von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens in dem geförderten Betrieb im Jahresdurchschnitt höchstens 15 Prozent Leiharbeitnehmer/innen beschäftigt sein. Betroffen seien die Fördertöpfe der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), mit deren Geldern die Unternehmensförderung in Niedersachsen erfolge.

Quelle: Presseinformation des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 28.06.2013