MINDESTLÖHNE:




03/02/2015:
Mindestlohn und Schwarzarbeit - eine Prognose über einen gar nicht so negativen Zusammenhang wie es zunächst scheint

In welcher Form der seit Anfang des Jahres geltende allgemeine gesetzliche Mindestlohn Arbeitsmarkt und Beschäftigung beeinflussen wird, darüber ist naturgemäß noch kaum etwas Konkretes bekannt. Eine erste halbwegs belastbare Prognose zum Einfluss des Mindestlohns auf die Beschäftigungsentwicklung gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ende Dezember 2014 auf Basis ihres Systems von Frühindikatoren ab.

 


Eine weitere, einen ganz anderen Arbeitsmarktbereich betreffende Prognose zur Mindestlohnwirkung hat heute das Tübinger Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) veröffentlicht. Demnach werde der am 1. Januar 2015 eingeführte Mindestlohn die Schattenwirtschaft (Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung) nach den Modellrechnungen um 1,5 Milliarden Euro erhöhen. Befeuert der Mindestlohn damit die Schwarzarbeit, wie viele Medien sofort titelten?

 


Bei näherer Betrachtung der vom IAW vorgelegten Prognose zeigt sich jenseits des allgemein negativen Zusammenhangs vor allem ein anderer Aspekt, der in der Berichterstattung nur am Rande erwähnt wird: der Mindestlohn wird rechnerisch nur in einem eher geringen Maße ein Ausweichen in die Schattenwirtschaft nach sich ziehen.

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