05/10/2010: Wieder Zweifel an Tariffähigkeit einer christlichen Gewerkschaft

Nach der Tarifgemeinschaft der christlichen Gewerkschaften (CGZP), der im Dezember 2009 der Abschluss von Tarifverträgen für Leiharbeiter gerichtlich untersagt worden ist (siehe 08.12.2009), und der Pseudo-Postgewerkschaft GNBZ, der im April 2010 die Tariffähigkeit endgültig gerichtlich abgesprochen worden ist (siehe 17.04.2010), habe das Bundesarbeitsgericht nun einem Bericht der Frankfurter Rundschau zufolge auch die Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung (GKH) in Frage gestellt.

Aufgrund von Zweifeln, ob die GKH Tarifverträge abschließen dürfe, habe das oberste Gericht eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm aufgehoben und den Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Landesarbeitsgericht hätte der GKH zuvor bescheinigt, Tarifverträge für die 200.000 Beschäftigten in Tischlereien und Modellbau-Betrieben abschließen zu dürfen. Die damalige Begründung, dass man bei der GKH von einer Gewerkschaft sprechen könne, weil sie bereits Tarifverträge vereinbart habe, genüge in den Augen des Bundesarbeitsgerichts nicht. Es fehlten Angaben über die Mitgliederzahl der GKH und ihren Organisationsbereich.

Die arbeitgeberfreundliche GKH steht wie andere christliche Gewerkschaften, die mit Schein- und Gefälligkeitstarifen auffallen, in Gewerkschafts- und Tarifkonkurrenz zu den DGB-Gewerkschaften. Die Frage nach ihrer Tariffähigkeit ist insofern von Bedeutung, als die „Christlichen“ für eine Art Downsizing bei den Tarifabschlüssen sorgen, der Aufsplitterung des Tarifsystems Vorschub leisten und damit ihren Teil zum wachsenden Niedriglohnsektor beitragen.

Quelle: FR-online vom 05.10.2010