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Bachelorarbeit

Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit gemäß §11 PStO

Die Bachelor-Arbeit kann erst begonnen werden, wenn alle Prüfungen der Orientierungsphase und 30 weitere Anrechnungspunkte erfolgreich abgeschlossen sind und das empirisch-experimentelle Praktikum erfolgreich absolviert ist.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen (im attestierten Krankheitsfall verlängerbar um maximal 2 Wochen).

Arbeitsthema

Für die Ausgabe eines Arbeitsthemas wenden Sie sich bitte - ja nach Interessensschwerpunkt - direkt an die prüfungsberechtigten Personen der entsprechenden Abteilung (siehe Liste der Prüfungsberechtigten) mit der Bitte um Ausgabe eines Themas und Betreuung. Das vorläufige Arbeitsthema der Bachelorarbeit wird also mit dem/der ErstprüferIn vereinbart und muss der Prüfungskommission vorgelegt werden (siehe weiter unten "Anmeldung"). Wenn die Kandidatin oder der Kandidat keine Prüferin oder keinen Prüfer findet, bestimmt die Prüfungskommission die Prüfer. Erst- und ZweitprüferIn müssen zwingend aus dem GEMI stammen bzw. in der offiziellen Liste der prüfungsberechtigen Personen stehen:

Liste der Prüfungsberechtigten

Studierenden, die nach dem Bachelorstudium in die berufliche Praxis wechseln wollen, wird empfohlen, das Thema der Bachelorarbeit so zu wählen, dass sie dem Zweck des frühzeitigen Berufseinstieges dient.

Es ist nach Rücksprache mit den Prüfern möglich, die Arbeit extern zu schreiben.

Nicht auf der Liste aufgeführte, externe Zweitprüfer*innen müssen einen Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung bei der Prüfungskommission stellen. Fragen hierzu beantwortet Frau Dr. Brinkmann.

Format

Soweit nichts anderes mit dem Betreuer oder der Betreurin vereinbart wurde, gelten für die Bachelor-Arbeit die Formatrichtlinien nach APA Style 7.

Vorlage für die erste Seite der Bachelor-Arbeit
Vorlage für die letzte Seite der Bachelor-Arbeit

Die für Sie geltende Prüfungs- und Studienordnung finden Sie auf den Seiten der Universität:
PStO Bachelor
Es gilt immer die aktuellste Version!

Umfang

Der Umfang der Bachelorarbeit ist mit der Betreuerin oder dem Betreuer abzusprechen.

Die Abschlussarbeit muss spätestens am Tag der Deadline bis 23:59 Uhr als pdf oder Zip-Datei in FlexNow hochgeladen werden. Bitte reichen Sie nichts in materieller Form ein (Gedrucktes oder CDs).

Bei der Abgabe hat die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen
Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

=> Handreichung zur Vermeidung von Plagiaten

Wiederholung

Die nicht bestandene Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.

Anmeldung

Für die Anmeldung füllen Sie den Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Bachelorarbeit (= Anmeldung Bachelorarbeit) aus und geben ihn im Prüfungsamt ab.

Für die Anmeldung der Arbeit gibt es keine Fristen. Jedoch sollte berücksichtigt werden, dass die Korrektur der Arbeit und die Erstellung des Zeugnisses jeweils bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen können. Die Arbeit sollte daher - insbesondere wenn man sich bei uns zum Master beworben hat - spätestens Mitte September abgegeben werden, um gemäß der Anforderung rechtzeitig am 15. November das Abschlusszeugnis vorlegen zu können.

Wichtig: Zum Zeitpunkt der Abgabe müssen die Probanden-Stunden (Modul B.Psy.003) und das Berufspraktikum (B.Psy.004) vollständig absolviert und in FlexNow eingetragen sein.

Plagiate, Datenfälschung usw.

Bitte beachten Sie den Orientierungsrahmen für die gute wissenschaftliche Praxis!