Anerkennung von Studienleistungen aus dem In- und Ausland

Bitte wenden Sie sich bezüglich der Anerkennung von Studienleistungen je nach Studiengang/-fach immer zuerst an die links aufgeführten ErstansprechpartnerInnen.


ABLAUF DER ANERKENNUNGEN

Anerkennung von Leistungen von Studienorts- oder StudiengangswechslerInnen

  • Sie besprechen mit der/dem ErstansprechpartnerIn , welche Leistungen sich für eine Anerkennung eignen und bringen dazu Original und eine Kopie der Leistungsnachweise mit.
  • Die/der ErstansprechpartnerIn klärt die Möglichkeiten der Anerkennung mit der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission ab.
  • Wenn die Anerkennung möglich ist, wird ein Anerkennungsformular mit den entspr. Angaben von der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission abgezeichnet und von der/dem ErstansprechpartnerIn der/dem Studierenden ausgehändigt.
  • Auf der Basis des Anerkennungsformulars kann beim Math.-nat. Prüfungsamt die Eintragung der Anerkennung in FlexNow erfolgen.



Anerkennung von Leistungen aus einem Auslandssemester

  • Sie besprechen vor dem Antritt des Auslandsstudiums mit der/dem ErstansprechpartnerIn, welche Leistungen sich für eine Anerkennung eignen.
  • Die/der ErstansprechpartnerIn prüft die Möglichkeiten der Anerkennung mit der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission ab.
  • Nach Rückkehr aus dem Auslandssemester bringen Sie für die Anerkennung der erbrachten Leistungen der/dem ErstansprechpartnerIn Original und eine Kopie der Leistungsnachweise, die hier anerkannt werden sollen.
  • Die/der ErstansprechpartnerIn leitet die Anerkennung in die Wege. Die unterzeichneten Anerkennungsformulare werden der/dem Studierenden ausgehändigt.
  • Auf der Basis des Anerkennungsformulars kann beim Math.-nat. Prüfungsamt die Eintragung der Anerkennung in FlexNow erfolgen.



Anerkennung von Leistungen für Module anderer Fächer/Fakultäten

  • Nach Beratung bei der/dem ErstansprechpartnerIn wenden Sie sich an die Studienberatung der jeweiligen Fakultät, damit Ihnen dort bescheinigt wird, für welches Modul die erbrachte Leistung anerkannt werden kann.
  • Mit dieser Bescheinigung wenden Sie sich wieder an die/den ErstansprechpartnerIn, damit die Anerkennung und Veruchung in FlexNow für Ihren Studiengang veranlasst werden kann.


Für Studierende im 2-Fächer-Bachelor oder im Master of Education gilt: Für Anerkennungen von Leistungen für das andere Fach (also nicht Erdkunde) wenden Sie sich direkt an die Anerkennungsstelle der jeweiligen Fakultät. mehr...