Verwendung der Studienqualitätsmittel

Mit der Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes werden zum Wintersemester 2014/15 die Studienbeiträge abgeschafft und als Ersatz dafür Studienqualitätsmittel eingeführt. Diese Mittel sind für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden. Das Land beabsichtigt, die wegfallenden Studienbeiträge zu 100 Prozent zu ersetzen und die Mittel dynamisch an die Zahl der Studierenden anzupassen.
An der Sozialwissenschaftlichen Fakultät findet eine institutionalisierte starke Beteiligung der Studierenden an den Verteilungsentscheidungen statt. In der Studienkommission, die alleinig über die Vergabe der Mittel entscheidet, sind die Hälfte der Abstimmungsberechtigten Studierende. Somit stimmen die Studierenden gleichberechtigt mit, wofür die zusätzlichen Einnahmen eingesetzt werden.






Konkrete Verwendung am Institut für Ethnologie: