MINDESTLÖHNE:




18/09/2013:
Mindestlohn jetzt auch für Steinmetze und Bildhauer

Der Flickenteppich aus branchenspezifischen Lohnuntergrenzen wird um ein weiteres Segment erweitert. Wie Sueddeutsche.de meldet, habe die Bundesregierung vier Tage vor der Bundestagswahl einen Mindestlohn für die etwa 11.000 Steinmetze und Bildhauer in Deutschland gebilligt.

Vom 1. Oktober an gelte für Steinmetze oder Bildhauer in Ostdeutschland ein Mindestlohn von 10,13 Euro pro Stunde. Im Westen liege er bei 11,00 Euro. Zum 1. Mai 2014 würden die Lohnuntergrenzen dann auf 10,66 Euro bzw. 11,25 Euro steigen.

Laut Sueddeutsche.de sei dies der zwölfte bundesweit verbindliche Branchenmindestlohn. Insgesamt würden damit für etwa vier Millionen Beschäftigte in Deutschland Mindestlöhne gelten, die von den Tarifpartnern vereinbart und anschließend von der Regierung für die gesamte Branche und damit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen vorgeschrieben worden seien.

Quelle: Sueddeutsche.de vom 18.09.2013