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Optionales Zusatzpraktikum im Studiengang Magister Theologiae

Zusätzlich zum Gemeindepraktikum in Mag.Theol.201 können Theologiestudierende sich im Verlauf ihres Studiums ein weiteres Praktikum anrechnen lassen (entweder für Mag.Theol.111 oder für Mag.Theol.211).



Voraussetzung dafür ist,



a) dass das Praktikum seitens der jeweiligen Landeskirche als Praktikum in einem kirchlichen, diakonischen oder missionarischen Handlungsfeld ausgewiesen ist (die Anerkennung eines nicht ausgewiesenen Praktikums muss vor dessen Antritt vom Studiendekanat bestätigt werden) und



b) dass die bzw. der Studierende dem Dozenten bzw. der Dozentin einer parallel zum Praktikum oder in der vorigen Vorlesungszeit besuchten Lehrveranstaltung aus dem Theologischen Wahlbereich das Praktikumszeugnis sowie einen Bericht im Umfang von etwa drei Seiten vorlegt und mit ihm bzw. ihr ein Auswertungsgespräch führt.



Zwischen der Lehrveranstaltung und dem Praktikum soll nach Möglichkeit ein thematischer Zusammenhang bestehen. Die Absolvierung des (unbenoteten) Auswertungsgesprächs ist auf einem (im Studiendekanat erhältlichen) Formular zu bestätigen. Im Anschluss daran sind das Formular und das Praktikumszeugnis im Studiendekanat einzureichen.



Das Praktikum wird entsprechend dem im Praktikumszeugnis dokumentierten Zeitaufwand, insgesamt jedoch mit höchstens 5 Creditpunkten angerechnet.