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Jugend - Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) an der Universität Göttingen…

…was ist das überhaupt? Für alle minderjährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Auszubildenden, ist neben dem Personalrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung zuständig.Die JAV besteht aus fünf, im Personalrat, stimmberechtigten Mitgliedern sowie zwei Vertreter/innen, die von den Auszubildenden alle zwei Jahre gewählt werden. Sie sind an der Universität Göttingen beschäftigt, entweder als Auszubildende oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet haben.

hier geht es direkt zur JAV:
http://www.uni-goettingen.de/de/4468.html