23/10/2009: Neue Mindestlöhne in drei Branchen treten in Kraft

Nach einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales würden am 24.10.2009 drei neue Mindestlohn-Verordnungen (für Bergbauspezialarbeiten, für Wäschereidienstleistungen und für das Maler- und Lackiererhandwerk) in Kraft treten. Insgesamt über 100.000 Arbeitnehmer/innen würden davon profitieren.

In den Branchen der Bergbauspezialarbeiten und der Wäschereidienstleistungen sind erstmals allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenzen verfügt worden, nachdem beide Branchen erst am 24. April in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) aufgenommen worden waren. Im Maler- und Lackiererhandwerk gibt es seit 2003 Mindestlöhne auf der Grundlage eines entsprechenden Tarifvertrages. Der aktuelle Erlass ist bereits die fünfte Mindestlohnverordnung.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 23.10.2009