08/05/2012: Baden-Württemberg bringt Tariftreuegesetz auf den Weg

Die rot-grüne Landesregierung hat heute wie angekündigt das Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Wie es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft heißt, habe der Ministerrat beschlossen, den Entwurf des Tariftreuegesetzes zur Anhörung freizugeben.

Das Tariftreuegesetz, so die Pressemeldung weiter, schreibe für die vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfassten öffentlichen Aufträge des Landes Baden-Württemberg, der kommunalen Auftraggeber sowie sonstiger öffentlicher Auftraggeber, die in Baden-Württemberg Aufträge vergeben, Tariftreueregelungen fest. Nach dem Gesetzesentwurf sollen öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen daher nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten Tariflöhne bezahlen. Darüber hinaus werde ein vergabespezifischer Mindestlohn von 8,50 Euro als absolute Untergrenze vorgesehen. Diese Mindestentgeltverpflichtung gelte dort, wo die Tariftreuepflicht nicht greife oder für die Beschäftigten zu ungünstigeren Entgelten führen würde.

Quelle: Pressemitteilung des baden-württembergischen Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 08.05.2012