01/09/2012: In Bremen ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten

Vom heutigen Tag an gilt in Bremen ein Landesmindestlohngesetz. Damit sind das Land Bremen sowie Unternehmen, die sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden, oder öffentliche Aufträge ausführen, zur Zahlung eines Lohns von mindestens 8,50 Euro pro Stunde verpflichtet. Bremen ist das erste Bundesland, das ein eigenes Mindestlohngesetz verabschiedet hat.

Die Regelung erstreckt sich darüber hinaus auf alle Einrichtungen, Institutionen und Vereine, die Landes- oder Kommunalgelder erhalten. Auch sie müssen in Zukunft ihren Beschäftigten den Mindestlohn zahlen. Die Lohnuntergrenze gilt daher zum Beispiel auch für Behindertenfahrdienste, für Essen auf Rädern oder für Wohlfahrtsverbände in der Jugend-, Alten- oder Behindertenarbeit, da deren Arbeit über Pflegesätze und mit öffentlichen Geldern finanziert wird.