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Thing- und Gerichtslinde

Die Rechtssprechung unter Bäumen kam in vielen Kulturen vor und wurde bereits im Alten Testament erwähnt (Laudert 2003). Bei den Germanen sollte die Linde wie „Freya“ selbst, Weissagungs- und Heilkraft besitzen und so die Wahrheit zeigen. So wurde sie zum Gerichtsbaum der Germanen (Grabe et al. 1991). Die alte germanische Gerichtsversammlung, das Thing- oder Schrannengericht, fand im Mittelalter meist zweimal im Jahr unter freiem Himmel unter Gerichtslinden oder Thing-Linden statt. Manche Thing-Urteile endeten mit dem Satz, „Gegeben unter der Linde“ (Laudert 2003). Die Gerichtslinden standen meist an markanten Punkten in der Landschaft, an Burgen, Kirchen oder auf Hügeln. Sie galten als Freiheitsbäume. Derjenige,
der sie erreichte, durfte nicht mehr ergriffen und gerichtet werden (Grabe et al. 1991).
In vielen alten Urkunden wird das Gericht unter der Linde Judicum sub tilia erwähnt. Dem lag die Annahme zugrunde, die Linde als heilig verehrter Baum würde helfen, die Wahrheit zu erfahren (Beuchert 1996).
Gerichtsplätze waren meist von 7 Linden umgeben, die häufig auch auf vorchristliche Heiligtümer und Femstätten zurückgingen (www.deutschboard.de). Auf so genannten Tieplätzen, die von Linden umgeben waren, wurde die niedere Gerichtsbarkeit verhandelt, wie z.B. Diebstahl und Betrug. Später dienten diese Plätze oft als Versammlungsplatz (Informationstafel Bühren). In machen Gegenden wurden amtliche Bekanntmachungen allen Dorfbewohner unter einer Linde vorgelesen.
Berühmte bayrische Gerichtslinden waren z.B. die Kunigunnenlinde bei Kasberg sowie die Linde von Staffelstein, die 1200 Jahre alt ist und damit eine der ältesten Europas.
Außerdem gab es Femel- und Blutlinden. War eine Femgericht - Verhandlung öffentlich, wurde sie im Freien unter den Gerichtslinden abgehalten (www.deutschboard.de). Unter Femellinden Verurteilte wurden direkt im Anschluss an der selbigen aufgehängt. War der Verurteilte bei der Urteilsverkündung nicht anwesend, so verfemte er, was bedeutet, dass er geächtet wurde und ihn jeder hinrichten durfte. Im 15. Jahrhundert verloren Femgerichte ihre Bedeutung. 1870 fand auf der heutigen Wüstung Volkmanrode im Harz das letzte dokumentierte Gericht unter Bäumen im deutschsprachigen Raum statt (Laudert 2003).

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Tieplatz, Bühren (Fotos: Björn Lotze)

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