Zugangsvoraussetzungen Psychologischer Psychotherapeut*in



Die Weiterbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in setzt den hinführenden, polyvalenten Bachelor voraus, der bei uns seit dem Wintersemester 2020/21 angeboten wird und berufsrechtlich anerkannt ist. Ohne diesen erweiterten Bachelor ist eine Bewerbung auf den neuen Master-Studiengang "Klinische Psychologie und Psychotherapie" nicht möglich.

Mit dem Ableisten bestimmter Module und Praktika in unserem Bachelor (siehe Studienplanvariante) können Sie sich auf den Master "Klinische Psychologie und Psychotherapie" bewerben und nach dem Master-Abschluss die Approbationsprüfung ablegen. Im Anschluss ist die Bewerbung an einem der weiterbildenden Institute für die Weiterbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in möglich.

  • Studierende, die schon einen Bachelor in Psychologie haben (Stand Januar 2022), können sich also nicht für den neuen Master-Studiengang bewerben, sondern müssen gemäß der Übergangsbestimmungen bis 2027 einen allgemeinen Master mit einer Prüfung in Klinischer Psychologie absolviert haben, um danach die Ausbildung zum/zur Psychotherapeuten/in zu beginnen und in Anschluss die Approbationsprüfung abzulegen.
  • Gemäß der Vorgabe der Landesprüfungsämter können die Module zur Abdeckung der Inhalte gemäß Approbationsordnung auch nur innerhalb des Bachelor-Studiengangs erworben werden. Eine "Nachqualifizierung" ist daher nicht möglich (auch nicht im Master, weil ein Abschluss in Psychologie mit berufsrechtliche Anerkennung nach PsychThApprO Voraussetzung für die Zulassung zum Master KliPPT ist).

  • "Mit Approbation und der erworbenen Fachkunde in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren können sich Psychotherapeuten/innen frei niederlassen, eine Privatpraxis führen oder sich bei den Kassenärztlichen Vereinigungen um einen Kassensitz bewerben und ihre Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen."(DPtV)