Erste Schritte


Alle Studienbewerber*innen (Fachwechsler, Erstsemesterstudierende, Studienortwechsler, Quereinsteiger) für das Studienfach Spanisch (B.A, M.A., M.Ed., WiPäd II) haben vor Beginn des Studiums die zur Aufnahme des Studiums notwendigen Kenntnisse der spanischen Sprache nachzuweisen.
Beachten Sie die weiterführenden Informationen in der "Ordnung über die Zugangsvoraussetzungen".



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Was wird geprüft und wofür?

Dieser Test ist ein obligatorischer Eignungs- und Orientierungstest für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die keinen der erforderten Sprachnachweise erbringen, und dient der Feststellung des Sprachkenntnisniveaus im Spanischen unmittelbar vor Beginn des Spanischstudiums.
Er dient also dem Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse und der Einstufung in die unterschiedlichen Kursniveaus. Bei Einstufung in höhere Kursniveaus werden die entsprechenden Credits und Semesterwochenstunden angerechnet.
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