FAQ: Neue Studienordnungen ab WiSe 2019/20

Zum Wintersemester 2019/20 wird im Professionalisierungsbereich des Zwei-Fächer-Bachelor (Profil Lehramt) (2FBA) und im Master of Education (M.Ed) ab dem 01.10.2019 eine neue Modulübersicht in der Studienordnung in Kraft treten. Die Änderungen haben das Ziel, die Lehramtsstudiengänge entsprechend der aktuellen bildungspolitischen Anforderungen (z.B. Digitalisierung, Inklusion) weiterzuentwickeln und betreffen insbesondere den Bereich der Bildungswissenschaften in den Lehramtsstudiengängen und die Einführung eines Wahlpflichtbereichs im Master of Education.

Die im folgenden dargestellten Informationen dienen dem Zweck, die Studierenden über die Hintergründe und Details der Änderung zu informieren und sie dabei zu unterstützen, die für ihre Studiensituation sinnvollsten Entscheidungen zu treffen und die entsprechend notwendigen Schritte einzuleiten.

1.1 Was ändert sich und warum?

  • Die Ordnungsänderungen dienen den Zielen:

    1. Pädagogische Psychologie bereits im 2FBA

    Lehrinhalte der Pädagogischen Psychologie sollen bereits im 2FBA vermittelt werden, damit diese Inhalte als Basiswissen im Professionalisierungsbereich genutzt werden können (z.B. im Schulpraktikum). Dazu wird statt der bisherigen Vorlesung im Master-Modul M.BW.200 nun die Vorlesung „Einführung in die Pädagogische Psychologie: Lehren und Lernen“ im Rahmen des neuen Einführungsmoduls B.BW.010 im Bachelor angeboten. Dieser Schritt ist außerdem erforderlich, um die Mobilität der Studierenden zu gewährleisten, die nach dem BA-Abschluss an eine andere Hochschule wechseln möchten, da dort Päd. Psychologie oft als Zugangsvoraussetzung für die Masterzulassung gefordert wird.


    2. Optimierung der bildungswissenschaftlichen Module im 2FBA und im M.Ed

    Durch die Umstrukturierung wird eine Optimierung der bildungswissenschaftlichen Module im 2FBA und im M.Ed vorgenommen. Beispielsweise wird das bisherige Orientierungspraktikum (Module B.Erz.030) im 2FBA auf 5 C reduziert, um mehr Lehrkapazität für Verbesserung der Begleitung und Betreuung im Allg. Schulpraktikum (ASP) einsetzen zu können (neues Modul B.BW.020 (9 C)) (Details zu den neuen bildungswissenschaftlichen Modulen siehe Übersicht im Anhang). Außerdem werden die bildungswissenschaftlichen Module im M.Ed inhaltlich besser aufeinander abgestimmt und von 36 auf 33 Credits reduziert, da die freiwerdenden 3 Credits zur Einrichtung des neuen Wahlpflichtbereichs im M.Ed benötigt werden.


    3. Masterarbeitsmodul (23 C)

    Im M.Ed werden das bisherige Masterabschlussmodul M.Edu.100 (6 C) und die Masterarbeit (20 C) zu einem neuen Masterarbeitsmodul (23 C) zusammengeführt. Entsprechend entfällt die Erstellung eines Exposés zur Masterarbeit (10 Seiten), die bisher als Prüfungsleistung in M.Edu.100 gefordert war. Dabei werden 3 Credits frei, die ebenfalls in die Einrichtung des neuen Wahlpflichtbereichs im M.Ed. fließen.


    4. Wahlpflichtbereich (6 C)

    Der neue Wahlpflichtbereich im M.Ed soll Studierenden die Möglichkeit geben, in drei Bereichen aus einer Vielzahl vertiefender Lehrangebote Module im Umfang von (6 C) in Vorbereitung auf die Masterarbeit oder zur Profilierung in einem Bereich praxisorientierter Kompetenzen zu wählen. Insbesondere können Studierende, die eine der Zertifikatslinien aus LAPluS (z.B. fächerübergreifendes Unterrichten oder #Digitale Bildung) absolvieren, die jeweiligen Praxismodule im Wahlpflichtbereich zu wählen und damit alle 16 Credits der Zertifikatslinie im regulären Studienangebot einbringen. Zukünftig soll der Wahlpflichtbereich im M.Ed auch dafür genutzt werden, weitere attraktive übergreifende Lehrangebote unter Beteiligung von Bildungswissenschaft, Fachdidaktik und Fachwissenschaft zu aktuellen Themen der Lehrer*innenbildung zu entwickeln.


FAQ 2-Fächer-Bachelor

    1.2 Wer kommt in die neue Modulübersicht?

    • Für den Übergang in die neue Modulübersicht sind in Abhängigkeit davon, ob bereits erziehungswissenschaftliche Module (B.Erz.1, B.Erz.20, B.Erz.30) absolviert worden sind, zwei Fälle zu unterscheiden:


      • Für Studierende, die bisher keine erziehungswissenschaftlichen Module im 2FBA absolviert haben, gilt automatisch die neue Modulübersicht.


      • Studierende, die bereits Prüfungsleistungen in den Modulen B.Erz.1, B.Erz.20 oder B.Erz.30 erbracht haben, genießen „Vertrauensschutz“ und verbleiben automatisch in der alten Ordnung. Sie können auf Antrag in die neue Modulübersicht wechseln und bekommen bereits absolvierte Module anerkannt (siehe 1.3).

    1.3 Wann/wo kann der Antrag zum Wechsel in die neue Modulübersicht gestellt werden?

    • Der Antrag auf einen Wechsel in die neue Modulübersicht kann jederzeit gestellt werden. Für die Beantragung nutzen Sie bitte das Formular „Antrag auf Wechsel der Prüfungs- und Studienordnung“ und schicken den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag eingescannt per Email an lehrerbildung@uni-goettingen.de oder geben ihn im Sekretariat des Studiendekanats Lehrer*innenbildung ab (Waldweg 26, Raum 0.411). Die Anträge werden gesammelt an das zuständige Prüfungsamt weitergeleitet und dort zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten bearbeitet, so dass sich Studierende rechtzeitig in FlexNow zu Prüfungen für die neuen Module anmelden können.

    1.4 Wie erfolgt die Anerkennung bereits absolvierter Module beim Wechsel in die neue Modulübersicht?

    • Die Anerkennung von bereits absolvierten erziehungswissenschaftlichen Modulen erfolgt beim Wechsel in die neue Modulübersicht automatisch.

    1.5 Wann ist ein Wechsel in die neue Modulübersicht sinnvoll?

    • Der Wechsel in die neue Modulübersicht ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Studierende bisher erst eines der Modulen B.Erz.1 oder B.Erz.30 nach der alten Modulübersicht absolviert haben, da sie dann von den inhaltlichen Optimierungen in den neuen Modulen und der Einführung des Wahlpflichtbereichs profitieren. Außerdem entfällt das 10-seitige Exposé als Prüfungsleistung des alten Masterabschlussmoduls.
      Die folgende Übersicht gibt Anhaltspunkte, bei welchen Konstellationen von bereits absolvierten B.Erz-Modulen ein Wechsel in die neue Ordnung empfehlenswert ist und welche Aspekte dabei zu beachten sind. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, dann nutzen Sie bitte die zusätzlichen Beratungsangebote der ZELB und der LSV (siehe Punkt 1.8).

    1.6 Was muss beim Übergang in die neue Modulübersicht unbedingt beachtet werden?

    • Die Vorlesung zur Pädagogischen Psychologie, die bisher im Modul M.BW.200 im Master angeboten wurde und nun in den Professionalisierungsbereich des Bachelor verschoben wird, muss von allen Studierenden belegt werden, da sie als Zugangsvoraussetzung für das neue Psychologie Modul M.BW.040 im M.Ed fungiert. Für Studierende der Übergangskohorte, die noch das alte Modul B.Erz.1 im 2FBA absolviert haben und das Modul M.BW.200 im M.Ed oder im Vorstudium bisher noch nicht belegen konnten, ist es daher erforderlich, dass sie die Vorlesung „Einführung in die Pädagogische Psychologie: Lehren und Lernen“ im Modul B.BW.010a nachholen. Dafür gibt es zwei alternative Möglichkeiten:

      • Im 2FBA kann das Modul B.BW.010a (3 C) im Optionalbereich gewählt werden.
      • Im M.Ed kann das Modul B.BW.010a (3 C) im Bereich b des Wahlpflichtbereichs gewählt werden.

      Ergänzend zur Vorlesung wird dazu das Modul M.BW-WP.030 (3 C) mit dem Seminar „Vertiefung Pädagogische Psychologie: Lehren und Lernen“ angeboten, so dass alle 6 Credits im Wahlpflichtbereich mit der Vertiefung in Pädagogischer Psychologie abgedeckt werden können.

    1.7 Wo findet man die neuen Module im UNIVZ?

    1.8 Woher bekommt man Informationen und Beratung zum Übergang in die neue Modulübersicht oder zum Wahlpflichtbereich?

    • Das Informations- und Beratungskonzept für den Übergang in die neue Modulübersicht sieht drei Ebenen der Informationsweitergabe vor:

      1. Infoveranstaltungen

      • O-Phasen-Veranstaltung für neue Erstsemester im 2FBA am Dienstag, den 15.10.2019, von 9-12 Uhr im Waldweg 26 (Aula und Foyer)
      • „Brown Bag Lunch – Lehramt“ zum Thema „Zertifikatsprogramm Lehramt PluS“ am 21. und 28.10.2019, jeweils von 12:00-12:45 im Lehrer- und Lehrerinnenzimmer (LuLZ), Waldweg 26

      2. Face-to-Face Beratungsangebote
      • Zusätzliche offene Beratungszeit der ZELB und der LSV zum Wechsel in die neue Modulübersicht ab dem 08.08.2019 jeden Donnerstag um 16 Uhr im LuLZ, Waldweg 26
      • Individuelle Fragen zum Wechsel in die neue Modulübersicht und zur Anerkennung von bereits absolvierten Modulen in der regulären Sprechstunde von Dr. Behrendt (Di + Do 13-15 Uhr)

      3. Informationsangebot auf der Homepage der ZELB (Studiendekanat Lehrer*innenbildung)
      • Alle aktuellen Informationen zu den neuen Lehrangeboten, zum Wechsel in die neue Modulübersicht und zum Wahlpflichtbereich werden auf der Homepage des Studiendekanats zusammengeführt.

      Bei Bedarf werden in Abstimmung mit der LSV weitere Infoveranstaltungen und Beratungszeiten angeboten und entsprechend angekündigt.

FAQ Master of Education

    1.2 Wer kommt in die neue Modulübersicht?

    • Für den Übergang in die neue Modulübersicht sind zwei Fälle zu unterscheiden:

      • Für Studierende, die zum WiSe_2019/20 neu im M.Ed immatrikuliert worden sind, gilt automatisch die neue Modulübersicht.

      • Studierende, die bereits seit vor dem WiSe_2019/20 (ohne Unterbrechung) im M.Ed eingeschrieben sind, genießen „Vertrauensschutz“ und verbleiben automatisch in der alten Modulübersicht. Sie können auf Antrag in die neue Modulübersicht wechseln und bekommen bereits absolvierte Module anerkannt (siehe 1.3).

      Spezialfall „Vorstudium“
      Studierende, die bisher noch nicht im Master of Education eingeschrieben waren, aber bereits bildungswissenschaftliche Module im Rahmen der Vorstudienregelung absolviert haben (M.BW.100, M.BW.200) kommen bei Immatrikulation in den M.Ed in die neue Ordnung. Bereits absolvierte Module werden angerechnet.

    1.3 Wann/wo kann der Antrag zum Wechsel in die neue Modulübersicht gestellt werden?

    • Der Antrag für einen Wechsel in die neue Ordnung kann jederzeit gestellt werden. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, im nächsten Semester noch ein Modul nach der alten Ordnung zu studieren (z.B. M.BW.500, wenn bereits M.BW.100 absolviert wurde) und erst zum dann folgenden Semester den Antrag zum Wechsel in die neue Ordnung zu stellen.

      Für die Beantragung nutzen Sie bitte das Formular „Antrag auf Wechsel der Prüfungs- und Studienordnung“ und schicken den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag eingescannt per Email an lehrerbildung@uni-goettingen.de oder geben ihn im Sekretariat des Studiendekanats Lehrer*innenbildung ab (Waldweg 26, Raum 0.411). Die Anträge werden gesammelt an das zuständige Prüfungsamt weitergeleitet und dort zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten bearbeitet, so dass sich Studierende rechtzeitig in FlexNow zu Prüfungen für die neuen Module anmelden können.

    1.4 Wie erfolgt die Anerkennung bereits absolvierter Module beim Wechsel in die neue Modulübersicht?

    • Die Anerkennung von bereits absolvierter erziehungswissenschaftlichen Modulen erfolgt beim Wechsel in die neue Modulübersicht automatisch.

    1.5 Wann ist ein Wechsel in die neue Modulübersicht sinnvoll?

    • Der Wechsel in die neue Modulübersicht ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Studierende bisher nicht mehr als zwei bildungswissenschaftliche Module (M.BW.100 bis M.BW.500) nach der alten Ordnung absolviert haben, da sie dann von den inhaltlichen Optimierungen in den neuen Modulen und der Einführung des Wahlpflichtbereichs profitieren. Außerdem entfällt das 10-seitige Exposé als Prüfungsleistung des alten Masterabschlussmoduls.

      Die folgende Übersicht gibt Anhaltspunkte, bei welchen Konstellationen von bereits absolvierten M.BW-Modulen ein Wechsel in die neue Ordnung empfehlenswert ist und welche Aspekte dabei zu beachten sind. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, dann nutzen Sie bitte die zusätzlichen Beratungsangebote der ZELB und der LSV (siehe Punkt 1.8).

    1.6 Was muss beim Übergang in die neue Modulübersicht unbedingt beachtet werden?

    • Die Vorlesung zur Pädagogischen Psychologie, die bisher im Modul M.BW.200 im Master angeboten wurde und nun in den Professionalisierungsbereich des Bachelor verschoben wird, muss von allen Studierenden belegt werden, da sie als Zugangsvoraussetzung für das neue Psychologie Modul M.BW.040 im M.Ed fungiert. Für Studierende der Übergangskohorte, die noch das alte Modul B.Erz.1 im 2FBA absolviert haben und das Modul M.BW.200 im M.Ed oder im Vorstudium bisher noch nicht belegen konnten, ist es daher erforderlich, dass sie die Vorlesung „Einführung in die Pädagogische Psychologie: Lehren und Lernen“ im Modul B.BW.010a nachholen. Dafür gibt es zwei alternative Möglichkeiten:

      • Im 2FBA kann das Modul B.BW.010a (3 C) im Optionalbereich gewählt werden.
      • Im M.Ed kann das Modul B.BW.010a (3 C) im Bereich b des Wahlpflichtbereichs gewählt werden.

      Ergänzend zur Vorlesung wird dazu das Modul M.BW-WP.030 (3 C) mit dem Seminar „Vertiefung Pädagogische Psychologie: Lehren und Lernen“ angeboten, so dass alle 6 Credits im Wahlpflichtbereich mit der Vertiefung in Pädagogischer Psychologie abgedeckt werden können.

    1.7 Wo findet man die neuen Module im UNIVZ?

    1.8 Woher bekommt man Informationen und Beratung zum Übergang in die neue Modulübersicht oder zum Wahlpflichtbereich?

    • Das Informations- und Beratungskonzept für den Übergang in die neue Ordnung sieht drei Ebenen der Informationsweitergabe vor:

      1. Infoveranstaltungen

      • „Einführungsveranstaltung zum Master of Education“ einschließlich der Vorstellung der neuen Studienordnung und des Wahlpflichtbereichs am Donnerstag, den 17.10.2019, von 16-19 Uhr, HS 0.120, Waldweg
      • „Brown Bag Lunch – Lehramt“ zum Thema „Zertifikatsprogramm Lehramt PluS“ am 21. und 28.10.2019, jeweils von 12:00-12:45 Uhr im Lehrer- und Lehrerinnenzimmer (LuLZ), Waldweg 26

      2. Face-to-Face Beratungsangebote
      • Zusätzliche offene Beratungszeit der ZELB und der LSV zum Wechsel in die neue Ordnung ab dem 08.08.2019 jeden Donnerstag um 16 Uhr im LuLZ, Waldweg 26
      • Individuelle Fragen zum Wechsel in die neue Ordnung und zur Anerkennung von bereits absolvierten Modulen in der regulären Sprechstunde von Dr. Behrendt (Di + Do 13-15 Uhr)

      3. Informationsangebot auf der Homepage der ZELB (Studiendekanat Lehrer*innenbildung)
      • Alle aktuellen Informationen zu den neuen Lehrangeboten, zum Wechsel in die neue Ordnung und zum Wahlpflichtbereich werden auf der ZELB-Homepage zusammengeführt.

      Bei Bedarf werden in Abstimmung mit der LSV weitere Infoveranstaltungen und Beratungszeiten angeboten und entsprechend angekündigt.