Admission Procedure


  • Mitglieder in Zweitmitgliedschaft werden auf Vorschlag des Vorstandes und der Fakultät vom Senat benannt. Die Entscheidung des Senats erfolgt auf Empfehlung der zentralen Strukturkommission.
    Das Zentrum für Angewandte Informatik gibt die bei ihm eingehenden Vorschläge an den Senat über die zentrale Strukturkommission weiter. Es wird unterstellt, aber vom Zentrum für Angewandte Informatik nicht veranlasst, dass die zur Mitgliedschaft anstehenden Personen einen Antrag an die jeweilige Fakultät stellen, der dann über die zentrale Strukturkommission an den Senat weiterzuleiten ist. Wenn beide Vorschläge bei der zentralen Studienkommission vorliegen, kann diese dem Senat die Benennung des neuen Mitglieds empfehlen.
  • Angehörige werden direkt vom Vorstand des Zentrums für Angewandte Informatik aufgenommen.
  • Einrichtungen werden von der Zentrumsversammlung aufgenommen. Deren Leitungspersonen sind automatisch Mitglieder des Zentrums für Angewandte Informatik.
  • Personen, deren Stellen dem Zentrum für Angewandte Informatik zugeordnet sind, brauchen nicht gesondert aufgenommen zu werden, sie haben die "Erstmitgliedschaft".


Anträge auf die Mitgliedschaft bzw. Aufnahme als Angehörige(r) sollen formlos an den Vorstand des Zentrums für Angewandte Informatik gerichtet werden, wobei dargestellt werden sollte, wie sich die antragstellende Person an der Erfüllung der Aufgaben des Zentrums für Angewandte Informatik beteiligen will. Wird eine Zweitmitgliedschaft angestrebt, so ist parallel der Weg über Fakultät und Strukturkommission zu beschreiten. Dabei ist für Lehrpersonen neben der Beantragung der Zweitmitgliedschaft auch eine Erklärung über den Anteil der exportierbaren Lehrleistung abzugeben, die der Zustimmung von Institut und Fakultät bedarf. Eine Standardform einer solchen Erklärung ist

Ich erkläre mich bereit, meine Lehre innerhalb der XXX-Fakultät so zu gestalten, dass im Mittel x% meiner Lehrveranstaltungen geeignet sind für Studierende der Angewandten Informatik im Gebiet YYY (z.B. Bioinformatik...).

Der genannte Prozentsatz bezieht sich auf den Anteil der auch für die Informatik-Studierenden nutzbaren Lehrleistung; die Lehrleistung für die eigene Fakultät wird nicht reduziert, wenn die Lehrveranstaltungen ohnehin für die Studiengänge innerhalb der eigenen Fakultät abgehalten werden.

Die Begriffe Mitglieder und Angehörige entstammen dem NHG (§ 16 [in der Fassung vom 26.2.2007]). Vereinfacht ausgedrückt: Mitglieder sind mit der Universität verbunden, Angehörige nicht, oder nur "nebenbei". Studierende und alle von der Universität dauerhaft Beschäftigten fallen unter Mitglieder. Personen aus Industrie und Forschungseinrichtungen außerhalb der Universität fallen unter Angehörige. Genaueres kann im NHG nachgelesen werden.