Die Studierenden müssen bis zur Abgabe der Bachelorarbeit insgesamt 30 Stunden als Versuchsperson im Rahmen von empirisch-psychologischen Untersuchungen, die am Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie durchgeführt werden, absolvieren (§ 10 Abs. 3 PStO). Die abgeleisteten Versuchspersonenstunden müssen vom zuständigen wissenschaftlichen Personal schriftlich auf dem entsprechenden Testatblatt bestätigt werden. Das vollständig ausgefüllte Testatblatt ist bei dem Modulkoordinator (Dr. Thorsten Albrecht) abzugeben. Eine Anmeldung in FlexNow ist erforderlich (Modul B.Psy.003).

Informationen zu laufenden Experimenten, bei denn noch Versuchspersonen gesucht werden, finden Sie im GEMI am schwarzen Brett im 1. Stock und/oder im Blog. Hier können Sie sich zusätzlich in die Datenbanken der Abteilungen eintragen:


Abteilungen