MINDESTLÖHNE:




15/09/2014:
Keine Einigung bei Mindestlohn für Taxifahrer

Die ab 2015 drohende Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde hat die Taxibranche, in der Löhne von im Schnitt unter sieben Euro die Regel sind, dazu veranlasst, durch Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di einen eigenen Mindestlohn-Tarifvertrag abzuschließen.

Ziel war es, den Stundenlohn der Fahrer schrittweise an den allgemeinen Mindestlohn heranzuführen, der so erst ab 2017 gelten würde. Am vergangenen Wochenende sind die Verhandlungen über eine Schonzeit gleich in der ersten Runde gescheitert.

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